Ein Urteil, das aufregt

Ein Mann stößt eine Frau auf ein U-Bahn-Gleis und muss keinen einzigen Tag in Haft.

Nein, es ist noch nicht rechtskräftig, das Urteil, das jener Wiener bekam, der eine Kenianerin über die Bahnsteigkante bei der U2-Linie gestoßen und dabei schwer verletzt hatte: zwölf Monate Haft. Auf Bewährung.

Seit Jahren wird – derzeit besonders intensiv – über die Verhältnismäßigkeit von Strafen diskutiert. Milde bei Leib-und-Leben-Delikten, Strenge bei Vermögensdelikten lautet die Kritik. Angeregt wurde diese zuletzt, als feststand, dass ein Fünffachvergewaltiger – genauso wie der nunmehr verurteilte Täter – keinen einzigen Tag hinter Gitter muss.

Manche zweifeln generell die Sinnhaftigkeit einer Haftstrafe an, tun Resozialisierung im „Häf'n“ als Illusion ab – aber vorläufig ist uns (abgesehen von der Fußfessel) noch kein besseres Sanktionensystem eingefallen.

Nun lautete die Anklage nicht auf Mordversuch, sondern „nur“ auf absichtliche schwere Körperverletzung. Selbst diese Anklage wurde vom Gericht noch abgemildert: auf schwere Körperverletzung. Zurück bleibt der Eindruck, es handle sich nicht um ein angemessenes Urteil, sondern um ein angemessenes Entgegenkommen. Wundern darf sich die Justiz nun über vieles, nur nicht über Kritik.

manfred.seeh@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2013)

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