Missbrauch: Es ist nicht vorbei

Ein Höchstgericht fällt für Opfer sexueller Gewalt ein wichtiges Urteil. Für die Klöster und Diözesen könnte es nun richtig teuer werden.

Viele Opfer von (sexueller) Gewalt, begangen in Kindheit oder früher Jugend, leiden auch Jahrzehnte später unter den traumatischen Ereignissen. Es ist für sie nicht vorbei. Vorbei ist es auch für die katholische Kirche nicht. Damit ist nicht das Aufarbeiten von hunderten Fällen und das Ausbezahlen von „freiwilligen“ Entschädigungszahlungen durch die von Kardinal Schönborn eingesetzte Klasnic-Kommission gemeint.

Es ist nicht vorbei – auch wegen eines richtungsweisenden Urteils des Obersten Gerichtshofs, das die Rechte der Opfer deutlich stärkt. Die Höchstrichter lassen nun in bestimmten Fällen auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatz auch zu, wenn Fälle lange zurückliegen. Die Bedingung: Die Vorstehung eines Klosters muss gewusst haben, dass einer der Ihren, dem Kinder und Jugendliche anvertraut sind, sich einschlägiger Verbrechen schuldig gemacht hat (und womöglich bereits vorbestraft ist). Diese bestimmten Fälle sind so selten auch wieder nicht. Denn neben Äbten werden nun auch Bischöfe von Diözesen in die Ziehung genommen. Wie das? Das Versetzen von Priestern, die zu Tätern wurden, innerhalb der Diözese oder in ein anderes Bundesland war bis in die jüngere Vergangenheit relativ unreflektiert eine weit geübte Praxis. Selten bis nie wurde darauf Bedacht genommen, diesen Priestern die Kinder- und Jugendseelsorge zu untersagen. Es ist nicht vorbei. Es kann für Klöster und Diözesen noch richtig teuer werden.


dietmar.neuwirth@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2013)

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