Die Klage der OeNB-Luxuspensionisten gegen einen Solidaritätsbeitrag ist schlicht ein Affront.
Man kann den Luxuspensionisten der Nationalbank nicht vorwerfen, dass sie auf ihre vertraglich fixierten Pensionsprivilegien beharren. Und man kann die Notenbankchefs, die in grauer Vorzeit solche idiotischen Verträge unterschrieben haben, nicht mehr belangen. Alles rechtens!
Die unfassbar präpotent agierenden OeNB-Betriebsratschefs sollten aber wissen, dass es in der Öffentlichkeit wirklich keinen schlanken Fuß macht, wenn die mit Abstand teuersten Pensionisten der Republik einen Minisolidaritätsbeitrag wütend ablehnen, während gleichzeitig die große Masse der ASVG-Normalos eine reale Pensionskürzung (nichts anderes ist ja eine Pensionserhöhung deutlich unter der Inflationsrate) aufs Auge gedrückt bekommt – und akzeptiert.
Nur so zum Vergleich: Der Staatszuschuss für 2,4 Mio. ASVG-Pensionen ist nur knapp viermal so hoch wie die Rückstellungen der OeNB für ihre gerade einmal 1600 Altvertragspensionisten und -anwärter. Die Argumentation des OeNB-Betriebsrats, dass das niemanden etwas angehe, weil die Notenbank diese Rückstellungen ja aus eigenen Gewinnen dotiere, ist, nebenbei, Unsinn: Die Rückstellungen verkleinern natürlich den Notenbank-Gewinn – den diese an ihren Eigentümer, die Republik, abführt. Hier wird also mit Steuerzahlergeld ein Privilegienstadel finanziert.
Die Verträge sind offenbar wasserdicht, rechtlich wird man dagegen wenig machen können. Das kann aber nicht verhindern, dass die Öffentlichkeit dieses Verfahren als das sehen wird, was es ist: ein äußerst provokanter Aufstand der privilegierten Gierschlünde.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2013)