Wien stirbt lieber teurer

Der Wettbewerb soll in Frieden ruhen.

Nein, es ist prinzipiell nicht rechtswidrig, dass die Kriterien einer Ausschreibung nur auf ein einziges Unternehmen passen. Es kommt in der Wirtschaft sogar öfter vor. Nicht immer hält das freilich, denn erboste Konkurrenten können mit rechtlichen Mitteln prüfen lassen, ob die Kriterien sachlich gerechtfertigt sind.

Im Fall der Vergabe der sogenannten Sozialbegräbnisse durch die Stadt Wien, wusste die private Konkurrenz praktischerweise nichts von der Ausschreibung. Sie haben sie übersehen – selber schuld. Trotzdem macht es stutzig, dass die zuständige Magistratsabteilung einen Auftrag ausschrieb, den von vornherein nur ihr eigenes Unternehmen erfüllen kann. Da in Wien die Konkurrenz nicht so groß, ist, musste man das wissen. Dass die Stadt offiziell von drei Mitanbietern ausging, fällt unter Chuzpe.

Die Strategie passt zudem ins bekannte Muster. Denn trotz offizieller Liberalisierung des Bestattungswesens tat und tut man alles, damit die private Konkurrenz nicht zum Zug kommt. Durch einen Bieterkampf hätte die Stadt vermutlich (Steuer-)geld sparen können. Aber daran besteht offenbar einfach kein Interesse.

Emails an:ulrike.weiser@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.04.2014)

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