Es ist wie das Amen im Gebet: Wann immer die islamisch-konservative Regierung der Türkei sich anschickte, am Kopftuchverbot für Studentinnen zu rütteln, sahen ihre Gegner gleich das Ende des laizistischen Staates kommen. Nun hat das Parlament – und zwar mit den Stimmen der Nationalisten – tatsächlich per Verfassung ein Kopftuchverbot verboten. Ein erster Schritt zum Gottesstaat? Keineswegs.
Der Staat hat das Recht, seinen Angestellten das Tragen religiöser Symbole zu verbieten. Er hat aber kein Recht, von Studentinnen als „Kunden“ der Unis zu verlangen, beim Betreten des Campus das Kopftuch abzunehmen. Dieses Stück Stoff darf nicht bewirken, dass jemandem der Weg zu höherer Bildung verwehrt wird. Premier Erdogans Initiative gibt also Musliminnen in der Türkei ein Recht, das sie in Europa und den USA längst haben. Gefahren lauern anderswo: So häufen sich Berichte, dass unter Erdogan im Staatsdienst Männer vorgezogen werden, deren Frauen den „Türban“ tragen. Das untergräbt tatsächlich die Fundamente eines religiös offiziell neutralen Staates. Offiziell. Denn wie laizistisch ist eigentlich ein Staat, dessen Religionsbehörde sogar bis in die Freitagspredigten hineinregiert? De facto ist der Islam in der Türkei Staatsreligion, während man etwa christliche Kirchen von Amts wegen karniefelt. Das ist keine Trennung von Staat und Religion, das ist komplette Kontrolle der Religion durch den Staat. (Bericht: S. 5)
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2008)
















