Der Fall Josef S. hat die hässlichen Seiten der hiesigen Behörden gezeigt: Da war die lange U-Haft, da war der polemische Staatsanwalt, der vergessen hat, dass sein Stand zur Objektivität verpflichtet.
Der Fall Josef S. hat die hässlichen Seiten der hiesigen Behörden gezeigt: Da war die lange U-Haft, da war der polemische Staatsanwalt, der vergessen hat, dass sein Stand zur Objektivität verpflichtet. Und da war der Fakt, den man schon länger ahnte: Damals beim Akademikerball herrschte offenbar Chaos – und zwar bei den Beamten.
Schlimm ist all das, aber summiert es sich zum großen Wort, das nun die Runde macht: Skandal? Eher nicht. Denn den Skandal sehen viele in etwas, was im Alltag für sie meist keiner ist: schwachen Beweisen und ihrer Würdigung vor Gericht. Denn unterstellt man dem Zeugen, dem Polizisten, nicht Lüge und Richter und Schöffen nicht Böswilligkeit, dann zeigt der Fall Josef S. Dinge, die bei Gericht passieren können: Es gibt ein Urteil– womöglich ein Fehlurteil –, das sich auf einen einzigen Zeugen stützt. Kommt vor. Manchmal stützt sich ein Richter auch nur auf Indizien. Skandal? Ruft da keiner. Auch der Landfriedensbruch-Paragraf ist so neu nicht: Fußballfans kennen ihn schon länger. Aber bei denen hält sich die mediale Empörung in Grenzen.
Und so verrät das Ausmaß der Kritik am Fall Josef S. mehr darüber, was die Kritiker eigentlich sagen wollen: dass es bei der Demo ja um eine gute Sache gehe, dass im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht alles, aber doch mehr erlaubt sei.
Doch Gerichte verhandeln keine Ideologien. Und das ist letztlich gut so.
E-Mails an:ulrike.weiser@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2014)