Richtige Absicht, falscher Plan

Ein strengeres Strafmaß beeindruckt Hetzer nicht.

Es ist das vermeintliche Allheilmittel, nach dem Politiker gern rufen: höhere Strafen. Auch beim Delikt der Verhetzung erwägt Justizminister Brandstetter nun, das Strafmaß zu erhöhen.

Der falsche Ansatz. Denn die Strafdrohung ist mit zwei Jahren Haft bereits jetzt nicht niedrig. Für (nicht schwere) Körperverletzungen etwa beträgt die Höchststrafe nur ein Jahr. Zudem lassen sich Täter weniger von einer Strafhöhe als von der Furcht abschrecken, erwischt und verurteilt zu werden. Zu befürworten ist daher, dass der Minister andenkt, den Tatbestand zu präzisieren. Das könnte helfen, Hetzer, die gerade in Internetforen überhandnehmen, dingfest zu machen.

Bei der Gelegenheit sollte man aber auch Vorkehrungen treffen, dass das Delikt nicht die Falschen trifft. Denn jetzt ist es bereits strafbar, bestimmte Gruppen (etwa auch nur wegen ihres Alters oder Geschlechts) verächtlich zu machen und ihre Würde zu verletzen. Ein Kabarettist, der Scherze macht, sollte aber die Keule des Strafrechts nie auch nur fürchten müssen. Selbst böse Witze auf Kosten anderer müssen in einer liberalen Gesellschaft möglich sein.

Und was Brandstetters Idee, in Schulen Aufklärung zu leisten, betrifft, sei gesagt: Dass man nicht gegen andere hetzt, sollte kleinen Kindern bereits von den Eltern mitgegeben werden. Und nicht erst in der Schule erlernt werden müssen.

philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.