Richtig in der Rolle des Staatsnotars

Typisch Fischer, aber er ist nicht Hypo-Richter.

Es braucht wenig Fantasie, um sich auszumalen: Bundespräsident Fischer wäre es viel lieber gewesen, das Hypo-Sondergesetz wäre gar nicht erst auf seinem Schreibtisch gelandet. Die gesamte Causa und die im Frühsommer im Finanzministerium gezimmerte Lösung sei „nichts, worüber man sich freuen“ könne, hat Fischer selbst schon Anfang Juli gejammert. Das ist noch hübsch untertrieben. Den Steuerzahlern, die jetzt auch kräftig zur Kasse gebeten werden, kommt das Wort Freude im Zusammenhang mit der Hypo schon lange nicht mehr über die Lippen.

Typisch Fischer, wird es jetzt wieder heißen. Am Donnerstag hat er seine Unterschrift unter die Regeln für die Aufräumarbeiten bei der Hypo Alpe Adria und auch unter den Schuldenschnitt für Nachranggläubiger gesetzt. Schließlich ist er damit ganz in der Tradition seiner bisherigen zehn Jahre in der Hofburg mit der heißen Kartoffel in Gesetzesform umgegangen. Er hat, anderes war aber auch kaum zu erwarten, gravierende Bedenken gerade gegen die Enteignung von Gläubigern geäußert, aber schließlich seine Unterschrift unter das Gesetz nicht verweigert.

Urteilen über etwaige Verfassungsverstöße bei dieser juristisch wirklich heiklen Materie werden damit die tatsächlich zuständigen Verfassungsrichter. Feig mögen das manche nennen. Letztlich ist es aber nur vernünftig. Der Bundespräsident ist nicht der Oberste Richter dieser Republik. Über den Bundespräsidenten als Staatsnotar wird viel gespottet. In diesem Fall ist es die angemessene Rolle.

karl.ettinger.@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.08.2014)

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