Heurigenbänke als Waffe gegen den Landfrieden

Warum der Gesetzgeber endlich handeln sollte.

Anfang der 1970er-Jahre reformierte die Kreisky-Regierung den althergebrachten Tatbestand Landfriedensbruch: Nicht nur die Störung des Grundbesitzes – etwa durch gewaltsame Einfälle – sollte mit Strafe bedroht sein. Auch auf Gewalt abzielende „Zusammenrottungen“ gegen Menschen oder (bewegliche) Sachen sollten als Gefahr für den öffentlichen Frieden verpönt sein. Zum Beispiel Zusammenrottungen, um Plünderungen zu begehen.

Sprung in die Gegenwart. Den Landfriedensbruch gibt es im Strafgesetz immer noch. Nach Jahren des Schlummerns wird er gegen Fußballfans, die auf Stadionzäune klettern und Heurigenbänke gegen Ordner oder Polizisten werfen, in Stellung gebracht.

Nein, das ist nicht nichts. Aber zur Bekämpfung dieser Gewaltformen hält das Strafgesetzbuch jede Menge Paragrafen bereit. Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Raufhandel etc. Schon klar: Für Strafverfolgungsbehörden ist es einfacher und bequemer, den Tatbestand Landfriedensbruch anzuwenden. Er lässt sich pauschal über eine Menschenmenge stülpen. Motto: Wer dabei ist, wird bestraft. Ob Hooligan oder Teilnehmer einer von Ausschreitungen begleiteten Demonstration.

Rot und Grün fordern nun die Änderung des Tatbestands. Auch ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter kann sich vorstellen, diesen „treffsicherer“ zu machen. Doch gute Absichten machen noch keine gute Rechtspolitik aus. Diese wird an Taten gemessen. An Taten des Gesetzgebers.

E-Mails an:manfred.seeh@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.09.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.