25.05.2012 16:49 | Meine Presse Merkliste 0

Neue Arbeit für die Verfassungsrichter

MARTIN FRITZL (Die Presse)

Das humanitäre Bleiberecht bleibt auch nach dem neuen Entwurf ein Willkürakt.

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Der Vorschlag von Innenministerin Maria Fekter für die Regelung eines humanitären Bleiberechts hat durchaus positive Aspekte: Dass dieses in den bestehenden Asyl- und Fremdenrechtsverfahren mitgeprüft wird, beschleunigt die Angelegenheit, ein zeitaufwendiges eigenes Verfahren ist nicht nötig. Und die nun gegebene Berufungsmöglichkeit gegen die Entscheidung entspricht den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs: Humanitäres Bleiberecht darf kein willkürlicher Gnadenakt sein.

Indiskutabel sind dagegen die Regeln für jene „Altfälle“, die mindestens seit 2003 im Land sind und bei denen das Asylverfahren bereits abgeschlossen ist. Dort soll das Bleiberecht an zwei Bedingungen hängen: Dass der zuständige Landeshauptmann geruht, einen Beirat einzurichten (der das Ansuchen befürworten muss) und dass jemand eine Patenschaft für den Antragsteller übernimmt (und damit fünf Jahre lang seinen Unterhalt garantiert).

Zur Erinnerung – gerade am Tag der Menschenrechte: Laut VfGH leitet sich aus dem Recht auf Familienleben ein humanitäres Aufenthaltsrecht für gut integrierte Personen ab. Willkür eines Landeshauptmannes und das Glück, einen Paten zu finden, sind da keine Kriterien. Man kann damit rechnen, dass der nun vorliegende Gesetzesentwurf neuerlich beim VfGH angefochten wird – und dass der, wie schon so oft in Fremdenrechtsmaterien, keine Freude damit haben wird. (Bericht: S. 3)


martin.fritzl@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.12.2008)

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4 Kommentare
Gast: Naja
14.12.2008 11:20
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Das Problem ist der Begriffsterror

Die Fälle eines humanitären BleibeRECHTES sind durch EMRK und Flüchtlingskonvention geregelt. **

Was hier durch die Migrationslobby aufgedrängt wird, sind Fälle, bei denen bei aller Ausländerfreundlichkeit der Ämter und Gerichte nach internationalen Konventionen und dem austriakischen Migrantenbonus kein humanitäres AufenthaltsRECHT besteht.

Es geht also um politischen Migrationsdruck zum Bevölkerungsaustausch ohne irgendeine Rechtsgrundlage.

Nur sagt das nienamd, der bei den einschlägigen Medien nicht in Ungnade fallen will und der Begriffsterror geht munter weiter.

((**Wenn auch schlecht, weil mißbrauchsanfällig für den Aufenthalt Krimineller und Asylbetrüger, wobei hier Straßburg und VfGH durch ihre Auslegungsmacht mitverantwortlich sind))

Gast: ökono-mist
11.12.2008 11:08
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Paten-Muster systemimmanent?


In der Politik herrscht ja weltweit die Tendenz vor, die "Schmutzarbeit" in Richtung Paten auslagern zu wollen...

So steht sie immer mit weißer Weste da - und das Bummerl hat der böse VfGH... (reimt sich sogar!).

Gast: Christian
10.12.2008 21:11
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Leider werden in Österreich (aber auch wo anders) Asylrecht und Einwanderungsrecht ständig verwechselt.

Auf der einen Seite feiern wir 60 Jahre "Erklärung der Menschenrechte", denen interessanterweise solche Staaten wie die stalinistische SU aber auch osteuropäische Staaten beitraten, die 3 Jahre u. weniger zuvor die Ostdeutschen mit unbeschreiblicher Brutalität aus ihrer teils völkerrechtswidrig annektierten Heimat vertrieben haben. Weitere Unterzeichner wie GB u. Frk. unterhielten noch ein Kolonialreich u. führten Kolonialkriege usf. Alle diese Fakten werden von unseren Menschenrechtsaktivisten geflissentlich verschwiegen! Nach den Wünschen dieser "Korrekten" soll das Asylrecht geradezu zu einem Einwanderungsrecht für jedermann, der sich Ö. als Heimat wünscht, ausgebaut werden!! Auf Absurditäten des Hrn Pazelt von AI (Abschiebung mit staatl. Gewalt, wenn die gesetzlichen Regeln des Asylverfahrens nicht eingehalten werden), kann man angesichts von Hiroschima, Osaka, Guantanamo und Gaza-Streifen nur antworten: "Eure Sorgen möchte ich einmal haben!!"

Antworten Gast: Hansi Hüpfer
11.12.2008 17:49
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Re: Leider werden in Österreich (aber auch wo anders) Asylrecht und Einwanderungsrecht ständig verwechselt.

Was soll denn in Osaka passiert sein ?

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