Was es kostet, wenn die Reichsbrücke einstürzt

Former Austrian Finance Minister Grasser waits at court in Vienna
Former Austrian Finance Minister Grasser waits at court in Vienna(c) REUTERS (� Heinz-Peter Bader / Reuters)
  • Drucken

Kommentar. Ein Verhandlungstag ist teuer - aber wie viel müsste Karl-Heinz Grasser im schlimmsten Fall hinblättern?

Was kostet eigentlich ein Verhandlungstag an einem Zivilgericht bei einem Streitwert von 2,4 Mio. Euro? Diese Frage stellten sich viele, nachdem Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vergangene Woche das von ihm angestrengte Verfahren gegen seinen Steuerberater unterbrechen wollte. Ein Verhandlungstag sei teuer, „im Worst Case“ müsse er 75.000 Euro aufbringen, sagte er. „Ich kann schließlich nicht ausschließen, den Prozess zu verlieren. Die Reichsbrücke ist ja auch eingestürzt“, sagt Dieter Böhmdorfer, Grassers Anwalt zur „Presse“. Nun, was Grasser ihm an Honorar zu zahlen hat, wissen wir nicht. Das hängt von der Honorarvereinbarung der beiden ab. Sehr wohl eruierbar ist, was er seinen beiden Gegnern, dem Steuerberater Peter Haunold und der Kanzlei Deloitte, hinblättern müsste, wenn er den Prozess verliert. Dass die Beklagten von verschiedenen Anwälten vertreten werden, verdoppelt die Kosten.

Nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz ist eine Streitverhandlung nach dem Tarifposten 3a abzurechnen. Es gilt folgende– nicht ganz simple– Formel, um die Kosten der ersten Verhandlungsstunde zu errechnen: Streitwert x 0,5 : 1000 + 871,12 + 50 % des Einheitssatzes = Nettokosten der ersten Verhandlungsstunde für eine Partei.

Für jede weitere Stunde ist die Hälfte davon zu berappen. Ein achtstündiger Prozesstag (so viele Stunden wurden etwa im Schnitt an den drei Tagen verhandelt) kommt Grasser – ohne seine eigenen Beraterkosten – ergo auf 16.776 Euro brutto pro Beklagten. Unabhängig davon sind die Gerichtsgebühren für das Feststellungsverfahren zu sehen. Sie fallen nur einmal zu Beginn des Prozesses an. Sie richten sich nach dem Gerichtsgebührengesetz und betragen 1,2 Prozent des Streitwertes plus 2987 Euro in erster Instanz; insgesamt also 31.787 Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.