Ein schwacher Lichtblick für die Steuerzahler

Bei Bankenpleiten zahlen wir nicht mehr allein.

Jetzt hat also der Ministerrat das Gesetz zur Bankenabwicklung durchgewinkt: Künftig werden auch bei kleineren Bankpleiten – um die wirklich großen kümmert sich ja die EU-Bankenunion – Eigentümer und Gläubiger zur Sanierung herangezogen. Und nicht, wie jetzt üblich, gänzlich unbeteiligte Steuerzahler.

So richtig einschießen will die frohe Botschaft aber nicht: Zu vieles ist noch unklar, zu mickrig sind die geplanten, von den Banken selbst gespeisten Abwicklungsfonds. Dass also, wie Staatssekretärin Steßl gestern verkündet hat, Steuerzahler „künftig nicht mehr für die Abwicklung von Banken einspringen müssen“, glauben außerhalb des Staatssekretariats eher wenige.

Dazu sind auch die Erfahrungen, die wir bisher machen mussten, zu schlecht. Derzeit wird ja gerade die Hypo-Osteuropabankengruppe „verkauft“. Und zwar nicht, wie man uns einmal erklärt hat, um eine gute Milliarde, sondern nach AUA-Muster geschenkt mit noch einem Geldpacken vom Steuerzahler als Mitgift. Bei der Hypo hat man uns schon öfter eiskalt belogen – ohne Konsequenzen für die Flunkerer, die von Gesamtkosten der Hypo-Abwicklung von „nur“ null bis vier Mrd. Euro geschwafelt haben. Wir steuern hier, wie gewohnt, auf den Maximalschaden zu. Da sind künftige neue Abwicklungsregeln natürlich ein Lichtblick. Aber einer, der sich erst in der Praxis bewähren muss.

josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.11.2014)

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