Ganz oder gar nicht

Der Plan für ein neues Weisungsrecht ist ein Kompromiss. Nicht mehr.

Als Professor sprach sich Wolfgang Brandstetter dafür aus, das Weisungsrecht des Justizministers abzuschaffen. Daraus wird nun – unter Minister Brandstetter – wohl nichts. Die Expertengruppe schlägt vor, das Weisungsrecht beim Minister zu belassen. Und nur den Weisenrat, der den Minister seit heuer berät, gesetzlich zu verankern. Als Hauptgrund dafür ließ Brandstetter zuletzt anklingen, dass eine Verfassungsmehrheit (für die Abschaffung des Weisungsrechts nötig) nicht einfach zu finden sei.

Das sollte freilich kein Grund sein, um eine Reform nicht anzugehen. Und man sollte sich entscheiden: Entweder ist das Weisungsrecht des politisch bestellten Ministers ein Problem, dann gehört es weg und etwa ein Bundesstaatsanwalt her. Oder es ist gut, da der Minister als oberster Ankläger ohnehin demokratisch legitimiert ist. Dann aber soll der Minister auch die Verantwortung für Anklage oder Einstellung übernehmen und sich nicht hinter Beratern verstecken. Denn beratende Fachexperten, die gab es im Ministerium immer schon.

philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2014)

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