Warum Settlements sich nicht mehr auszahlen.
Durch das Beschreiten des Rechtsweges dürfe keinerlei Schlechterstellung des betroffenen Unternehmens entstehen, sagte also die Richterin im Kartellverfahren gegen Spar. Deshalb orientiere sich das Bußgeld, das Spar zahlen muss, an jenem, das seinerzeit über Rewe verhängt wurde.
Rewe hatte sich bekanntlich auf ein „Settlement“ mit der Bundeswettbewerbsbehörde eingelassen – also auf ein Schuldeingeständnis. Und darauf verzichtet, die Sache vor Gericht auszustreiten. Spar entschied sich anders, mit dem hehren Argument, man wolle für die gesamte Branche für Rechtssicherheit sorgen.
Wie das Gericht das nun würdigt, klingt sehr fair, sehr rechtsstaatlich. Nur ein Detail bleibt außer Acht: Bis jetzt war ein Settlement quasi ein Deal. Das Unternehmen gab sein Fehlverhalten zu und half bei der Aufklärung des Falles, die Behörde beantragte im Gegenzug ein geringeres Bußgeld, dem Vernehmen nach etwa um 20 Prozent weniger.
Wenn eine solcherart reduzierte Strafe jetzt als Maßstab für Fälle dient, die bis zum bitteren Ende ausgefochten werden, ist der Deal geplatzt. Settlements zahlen sich dann künftig nicht mehr aus. Und wer sich bisher darauf eingelassen hat, darf sich geohrfeigt fühlen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2014)