Österreichs Beitrag zum Jihad

Soll Terrorkämpfern die Staatsbürgerschaft entzogen werden?

Es ist geltendes Recht: Wer in der Fremdenlegion kämpft, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft. Möglicherweise bekommt er die französische.

Wer als Österreicher in Syrien für den Islamischen Staat kämpft, verliert die Staatsbürgerschaft nicht. Eine doch eher seltsam anmutende Diskrepanz.

Nun wird es Fanatikern, die von hier aus in den Jihad ziehen wollen, möglicherweise egal sein, wenn sie die Staatsbürgerschaft verlieren. Der pädagogische Präventionseffekt wäre somit ein eher geringer. Möglicherweise kommt es im real existierenden Islamismus aber auch zu einer Läuterung. Bei Mohammed M., Österreichs Beitrag zur IS-Führung, ist sie zwar ausgeblieben. Generell ausschließen lässt es sich jedoch nicht, dass ein verblendeter Teenager aus Wien Floridsdorf nicht doch noch erkennt, dass zwischen Gewaltspielen am Computer und echten Köpfungen ein Unterschied besteht. Er wäre dann aber staatenlos – und somit noch schwerer resozialisierbar.

Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft für Terrorkämpfer ist eine heikle Gratwanderung. Im Zweifel wird der Staat aber nicht umhinkommen, hier Härte zu zeigen – vor allem, wenn sich die Teilnahme an Gräueltaten nachweisen lässt. Denn die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein für viele erstrebenswertes, für manche unerreichbares Gut. Sie sollte nicht ungestraft missbraucht werden.

oliver.pink@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.01.2015)

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