EU-Parlament muss Kontrollfunktion wahrnehmen

Abgeordnete sind dem Bürger und nicht Parteifreunden verpflichtet.

Das großkoalitionäre Schauspiel in Brüssel hat diese Woche einen Höhepunkt erreicht: In der LuxLeaks-Affäre wird es keinen Untersuchungsausschuss geben, weil die Chefs der stärksten Fraktionen sich gegen dieses Kontrollinstrument entschieden haben; stattdessen soll ein Sonderausschuss mit weniger Kompetenzen eingesetzt werden. Kommissionspräsident Juncker kann also aufatmen. Er muss keine Konsequenzen aus den Steuerpraktiken Luxemburgs während seiner Regierungszeit fürchten.

Das EU-Parlament spielt seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zu Recht eine Hauptrolle beim Gesetzgebungsprozess des europäischen Institutionengefüges. Gerade deshalb dürfen die Abgeordneten nicht vergessen, dass sie noch eine andere, wichtige Aufgabe zu erfüllen haben: die demokratische Kontrollfunktion. Zuallererst sind sie nämlich nicht Parteifreunden oder langjährigen Vertrauten verpflichtet, sondern einzig und allein dem Bürger.

Email an: anna.gabriel@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.02.2015)

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