Die Bioethikkommission will die Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellen. Eine sinnvolle Lösung oder ein Tabubruch?
Einerseits gab es den Fall, in dem ein Kärntner vor Gericht musste, weil er seine todkranke Frau auf ihren Wunsch in ein Schweizer Euthanasie-Institut begleitet hatte. Soll ein Gesetz wirklich verlangen, dass man in Vorarlberg aus dem Zug steigt und die Frau allein sterben lässt?
Andererseits könnte es bedenkliche Folgen haben, wenn man die Beihilfe zum Suizid freigibt. Alte könnten das Gefühl bekommen, eine Belastung zu sein. Und wenn ein Angehöriger, der insgeheim aufs Erbe hofft, dem Kranken aus „Fürsorge“ Gift kauft, hat das mit Moral nichts zu tun.
Der Kärntner wurde dann doch wegen entschuldigenden Notstands freigesprochen. Das Urteil gibt aber keine Rechtssicherheit. Für Fälle wie seinen könnte man also wirklich im Gesetz klarstellen, dass keine Anklage erfolgen soll.
Sonst sollte man aber vorsichtig sein und sich im Zweifel für das Leben entscheiden. Und dafür, Schwerkranken genügend Hilfe zu bieten. „Mit guter Palliativbetreuung schwindet der Wunsch, nicht mehr zu leben“, meinte einmal eine Ärztin. Denn meist heiße „Ich will nicht mehr leben“ nur „Ich will so nicht mehr leben“.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2015)