Null-Toleranz-Linie darf aber als Warnung gelten.
Peter Westenthaler sei nicht nur ein typischer Betrüger, der Tatbestände gezielt zerrede, wetterte die Anklägerin in ihrem Plädoyer und schwang dabei buchstäblich die Fäuste, dem früheren BZÖ-Chef sei auch eine düstere Prognose zu stellen – „düster“ im Hinblick auf die Frage, ob sich der Angeklagte künftig wohlverhalten werde.
Mit dieser Härte hatte der Ex-Politiker und Ex-Fußball-Bundesliga-Vorstand nicht gerechnet. Auch nicht damit, dass die Anklage sich dazu bekennen würde, formaljuristisch vorzugehen. Das war das Schlüsselwort: „formaljuristisch“.
Stein des Anstoßes war der Ansatz der Verteidigung, dass es wirtschaftlich gesehen keine Rolle spiele, ob eine Subventionsmillion für die Bundesliga von dieser zur Nachwuchsförderung oder (zweckwidrig) zur (ohnedies obligaten) Schuldentilgung verwendet werde. Denn: Der Kontostand bleibe unter dem Strich gleich. Wo, bitte, sei da der Schaden?
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (der auch in diesem Fall, wie ja fast immer, nachgesagt wird, politisch zu agieren) scheint diese Art von Achselzucken schlechthin zu hassen. Westenthaler bekam das zu spüren. Aber nur im Plädoyer. Vor Gericht hielt die (zu) aggressive Anklage nicht stand. Zumindest nicht in erster Instanz. (Ex-)Politiker, die sich – achselzuckend – zu wenig um das Formaljuristische kümmern, sind trotzdem vorgewarnt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2015)