Der Justizminister hat schon einmal mehr Offenheit versprochen.
Die von Justizminister Brandstetter geplante Reform des Weisungsrechts in Strafverfahren folgt einem verfassungsrechtlichen Gebot: Nach bisheriger Lage muss der Ressortchef auf die Staatsanwälte Einfluss nehmen können, weil er für ihr Tun und Lassen dem Parlament gegenüber verantwortlich ist. Es spricht einiges dafür, diese Anbindung an die demokratische Vertretung beizubehalten, wie es Brandstetter nun vorhat. Mit einem unabhängigen Weisenrat an seiner Seite möchte er zeigen, dass Weisungen nicht von politischen Motiven getrieben sind, sondern von sachlichen.
Zeigen kann man aber nur das, was auch sichtbar ist. Doch hier war Brandstetter schon entschlossener. Vor einigen Monaten noch wollte er im Interesse der Transparenz, dass der Generalprokurator die Empfehlungen des Weisenrats veröffentlicht. So könnte man sofort sehen, wenn der Minister einem Rat nicht folgt. Nun aber will Brandstetter einen geheimen Rat vom Weisenrat. Folgt er ihm nicht, muss er das später im jährlichen Bericht ans Parlament begründen. Wann und wie Empfehlungen darüber hinaus publik werden, bleibt vorerst unklar.
Die angestrebte Transparenz ist damit nicht gesichert. Doch nur sie kann das neue System in jeder Beziehung herzeigbar machen.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2015)