U-Ausschuss als geheime Veranstaltung

Die Geheimhaltung treibt seltsame Blüten.

Wer Untersuchungsausschüsse über einen längeren Zeitraum verfolgt hat, weiß, dass ein ständiges zähes Ringen zwischen Aufklärung und Verhinderung derselben abläuft. Früher ging es um geschwärzte Akten, verhinderte Zeugenladungen und vorzeitiges Abdrehen der parlamentarischen Untersuchung. Das alles sollte mit den neuen U-Ausschuss-Regeln nicht mehr möglich sein.

Stimmt: Die Methoden haben sich geändert. Jetzt wird der U-Ausschuss nicht mehr abgedreht, sondern werden gleich von vorneherein die Verhandlungstage auf ein Minimum reduziert. Schwerer wiegt aber der weitgehende Ausschluss der Öffentlichkeit. Brisante Informationen dürfen nur noch in geheimer Sitzung zitiert werden. Und was brisant ist, entscheidet jene Behörde, die die Unterlagen an den U-Ausschuss liefert. Wenn das keine Einladung ist, möglichst viel als geheim zu deklarieren?


Völlig absurd wird die Geheimhaltung dann, wenn sogar die Namen von Staatskommissären nicht mehr öffentlich bekannt werden sollen. Im konkreten Fall handelt es sich übrigens um eine Universitätsprofessorin, nicht um eine kleine Beamtin, die vor der Öffentlichkeit geschützt werden müsste.

Nur zur Erinnerung: Bei der Hypo Alpe Adria handelt es sich um eine Bankenpleite, die den Steuerzahler etliche Milliarden Euro gekostet hat – und noch etliche Milliarden kosten wird. Transparente Aufklärung über das Versagen staatlicher Organe ist das Mindeste, was man da verlangen kann. Ein U-Ausschuss als Geheimveranstaltung fällt mit Sicherheit nicht in diese Kategorie.

martin.fritzl@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.04.2015)

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