Siebzig Jahre nach der Befreiung der Konzentrationslager von Nationalsozialisten und SS geht im deutschen Lüneburg ein bemerkenswerter Gerichtsprozess über die Bühne.
Der 93-jährige Oskar Gröning ist angeklagt, Täter, Mittäter („wissentlich anderen zu deren vorsätzlich begangenem Mord in mindestens 300.000 Fällen Hilfe geleistet zu haben“) in Auschwitz gewesen zu sein.
Der Mann war Leiter der Devisenabteilung des KZs Auschwitz. Er war zuständig, das Geld der im Lager ankommenden Juden zu sammeln, zu zählen und der SS-Zentrale zuzuführen. Im Gegensatz zu so vielen anderen, die angeklagt waren, gemordet oder beim Morden geholfen zu haben, sagt Gröning aber klar: „Für mich steht außer Frage, dass ich mich moralisch mitschuldig gemacht habe.“ Er habe 1942 bei seiner Ankunft in Auschwitz von der Vergasung der Juden erfahren. Genau schilderte er im Prozess seine Aufgaben im Lager. Heute bereue er sein Handeln in Demut vor den Opfern.
In einer Zeit, in der Entschuldigungen für alles und nichts inflationären Charakter bekommen haben, ragt diese Erklärung heraus. 70 Jahre nach der Entdeckung des einzigartigen Verbrechens an der Menschlichkeit sorgt der alter Mann laut der deutschen „Welt“ für Beklemmung: Bei der zynisch als „Selektion“ bezeichneten Auswahl der Opfer auf der Rampe des Lagers sei ein Baby ohne Mutter zurückgeblieben. Ein SS-Mann habe das Baby mit dem Kopf an einen Lkw geschlagen, den leblosen Körper auf den Müll geworfen. „Da habe ich mich beschwert, da ist mir das Herz stehen geblieben“, so Gröning. Die grauenhafte Tat eines Einzelnen war fassbarer, schrecklicher als der Massenmord mit Gas nebenan.
Dieses Geständnis 70 Jahre danach ist mindestens so wichtig wie Gedenksteine und Museen.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.04.2015)