Es sind Zeugen, nicht Angeklagte!

Der VfGH muss sich nun mit der Art und Weise der Befragungen befassen.

Wer schon einmal einem Strafprozess beigewohnt hat, der weiß, dass Richter nicht zimperlich sind. Ihr Umgangston mit Angeklagten oder Zeugen kommt teilweise schon einer Verurteilung gleich.

Auch im U-Ausschuss des Nationalrats scheint man manchmal zu vergessen, dass hier Auskunftspersonen befragt und nicht Angeklagte verhört werden. Man soll durchaus hart in der Sache sein, aber die Art und Weise, wie beispielsweise der Verfahrensrichter vor zwei Wochen einen FMA-Prüfer befragt hat, überschreitet eine Grenze. Gut, dass jetzt eine ehemalige Staatskommissärin Beschwerde beim VfGH einlegt hat, weil sie sich durch die Abgeordneten in ihrer Ehre verletzt sah.

Dass das ein „Einschüchterungsversuch“ sei, wie Robert Lugar (TS) gemeint hat, ist lachhaft. Aber es hilft vielleicht, dass sich ein paar Damen und Herren im Ausschuss künftig weniger produzieren.

norbert.rief@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.05.2015)

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