Wie passen verlorene Milliarden in das Strafrecht?

Die Kommunalkredit-Freisprüche zeigen: Das Strafrecht stößt in Wirtschaftsfällen an seine Grenzen.

Mehr als neun Milliarden Euro Schaden hat die Pleite der Kommunalkredit den heimischen Steuerzahlern verursacht. Gäbe es nicht das noch gigantischere Debakel rund um die Hypo Alpe Adria, die öffentliche Aufmerksamkeit für die Bank und den Prozess um ihre ehemalige Führung wäre wohl wesentlich größer. So ging es aber fast unter, dass der Exchef der Bank und seine drei Mitangeklagten freigesprochen wurden.

Die Freisprüche sind zwar noch nicht rechtskräftig, sie fielen aber eindeutig aus: Gutachten haben ergeben, dass die angeklagten Wertpapiertransaktionen eine damals übliche Vorgangsweise waren. Dieses Urteil ist – sofern es nicht von der Staatsanwaltschaft noch beeinsprucht wird – in einem Rechtsstaat zu akzeptieren.

Dennoch zeigt der ganze Prozess auf, wie schwer sich Justiz und Strafrecht mit wirtschaftlichen Milliardenschäden tun. So blieb vom gesamten Schaden, der durch die Übernahme von (zu) hohen Risken entstanden ist, eine Summe von 500.000Euro in einem Detailbereich, wegen der die Manager angeklagt wurden.

Beobachtern wurde dabei relativ bald klar, dass die Staatsanwaltschaft verbissen nach irgendeinem Ansatzpunkt für eine Anklage gesucht hatte und dabei von Anfang an auf verlorenem Posten gestanden war. Insofern geht auch jegliche Kritik ins Leere, dass hier eine politische Justiz am Werk war.

In Fällen wie Hypo, Bawag oder Kommunalkredit verlangt die Öffentlichkeit gern nach einem Schuldigen, der dafür bestraft gehört. Aber nicht jeder wirtschaftliche Schaden ist auch ein Fall für das Strafrecht. Und das ist – trotz des manchmal fahlen Beigeschmacks – auch gut so.

Emails an: jakob.zirm@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.09.2015)

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