Hofburg-Anwärter sollten einen Teil ihrer Kosten zurückerhalten.
In einer Kategorie ist Österreich schon vor dem Turnier in Frankreich Europameister: bei der Parteienförderung. Mehr als 200Millionen Euro fließen jährlich an Parteien. Und was bekommt jemand, der als Kandidat bei der Bundespräsidentenwahl antritt? Nichts. Im Gegenteil: Laut Gesetz muss man dem Bund 3600 Euro – in bar – zahlen. Von den Kosten für Wahlwerbung mal ganz zu schweigen.
Hauptsache, man spart irgendwo, könnte man nun als Steuerzahler denken. Doch in diesem System haben bei der Hofburg-Wahl fast nur Parteigänger eine Chance. Das kann nicht der Sinn einer Persönlichkeitswahl sein.
Freilich darf nicht jeder Skurrilo-Hofburg-Kandidat Geld erhalten. Wer aber die 6000 Unterstützungserklärungen schafft und bei der Wahl mehr als ein Prozent der Stimmen erreicht, sollte einen Teil der Kosten zurückbekommen. Denn unabhängig davon, wie man zu Irmgard Griss steht: Es würde mehr Persönlichkeiten brauchen, die abseits von Parteien die Kandidatur wagen. Ein Zuschuss könnte Anreiz dafür sein.
Eine Persönlichkeitswahl darf etwas kosten. Zumal man den Betrag dafür im Gegenzug bei der hohen Parteienförderung einsparen könnte. Man muss ja nicht in jedem Bereich Europameister werden.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2016)