Verfassungsrichter sollen ihre eigene Meinung veröffentlichen, wenn das mehrheitlich gefällte Erkenntnis des Gerichts nicht ihrer Ansicht entspricht.
Verfassungsrichter sollen ihre eigene Meinung veröffentlichen, wenn das mehrheitlich gefällte Erkenntnis des Gerichts nicht ihrer Ansicht entspricht. Das fordert SPÖ-Mandatar Hannes Jarolim.
Das hätte den Vorteil, dass auch die Gegner eines Urteils ihre richterliche Meinung kundtun könnten. Und dass das Abstimmungsverhältnis klar wäre. Doch bei heiklen Fragen birgt das mehr Schaden als Nutzen. Populisten könnten ein Urteil infrage stellen, weil es „nur knapp“ gefällt wurde. Und jene Richter angreifen, die „falsch“ abstimmten. Man denke nur daran, wie strittig die Aufhebung der Hofburg-Wahl und die Kärntner Ortstafel-Urteile waren. Dazu kommt, dass VfGH-Richter de facto über ein Parteiticket ernannt werden. Problematisch genug, doch soll die Partei nicht auch noch kontrollieren können, wie jemand abstimmt. Zumal die Politik ja noch entscheidet, wer von den Richtern einmal VfGH-Präsident wird.
Besser ist, der VfGH diskutiert intern hart, spricht aber nach außen mit einer Stimme. Und ein Erkenntnis inhaltlich kritisieren – das können Juristen abseits des Gerichts auch.
E-Mails an:philipp.aichinger@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.08.2016)