Selbst der Oberste Gerichtshof hatte schwere Bedenken gegen die Pensionserhöhung 2008 gehegt. Eine „sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung“ liege vor. Aufheben konnten die Anpassungsregeln aber nur die Kollegen vom Verfassungsgerichtshof. Und die sahen die Lage anders: Die Pensionserhöhung verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz.
Auf den ersten Blick klingt das wie ein Freispruch für die Regierung Gusenbauer/Molterer, die die Pensionserhöhung zu verantworten hat. Doch nur weil eine Pensionserhöhung nicht verfassungswidrig ist, ist sie noch lange nicht fair. Zwar benachteiligte die Reform vor allem Kleinstpensionisten, deren Ehepartner eine höhere Pension bezogen. Es bleibt aber trotzdem unverständlich, warum in einigen Fällen höhere Pensionen prozentuell stärker als niedrigere angehoben wurden.
Ein besseres Augenmerk auf mehr Gerechtigkeit bei Pensionserhöhungen würde nicht schaden. Gerechtigkeit bedeutet aber nicht nur ein faires Verhältnis zwischen den einzelnen Pensionisten. Auch auf die jüngere Generation ist zu achten, denn sie muss die Rechnung für die Pensionserhöhungen bezahlen. Der Auftrag an die Politik lautet daher: Pensionserhöhungen der Zukunft dürfen generell nur moderat ausfallen. Umso mehr ist dann sicherzustellen, dass die moderate Pensionserhöhung auch fair verteilt wird. (Bericht: Seite 3)
philipp.aichinger@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2009)

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