Der Trick der Kommunisten beim Kapital

Das Parteiengesetz ist legal, sollte aber trotzdem rasch geändert werden.

Die Kommunisten verstehen etwas vom Kapital, also wenn es um ihr eigenes geht. Seit 2015 hat die KPÖ keinen Rechenschaftsbericht abgelegt. Wozu auch? Ein Rechenschaftsbericht kostet 40.000 Euro, und wenn inhaltlich etwas nicht passt, können gegen die Partei Strafen verhängt werden. Wer aber einfach keinen Bericht abgibt, hat nichts zu befürchten.

Was wie eine Vorschrift aus Schilda klingt, ist das österreichische Parteiengesetz. Und es ist legal, wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun festhielt. Er erklärte, dass es eh einen öffentlichen Druck auf Parteien gebe, Angaben zu machen. Und dass es im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liege, wann Parteien Sanktionen zu fürchten haben. Der Gesetzgeber hat also das Recht, inkonsequente Vorschriften zu erlassen. Für die KPÖ, die die 2012 verschärfte Rechnungslegungspflicht für Parteien wegen der hohen Kosten für sie als Kleinpartei wegklagen wollte, ist das ein Teilerfolg. Sie gibt einfach weiterhin keine Berichte ab.

Das VfGH-Erkenntnis ändert aber nichts daran, dass man die Regeln schleunigst ändern sollte. Öffentlicher Druck kann eine Gesetzeslücke nie ersetzen, wie die KPÖ vorlebt. Und nur weil ein Gesetz legal ist, heißt das noch nicht, dass man es so beibehalten soll. Auch wenn die Kommunisten dann andere Wege beim Kapital beschreiten müssten.

philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.03.2017)

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