Ja, dann wechselt halt die Fraktion!

Dass Abgeordnete zu einer anderen Partei überlaufen, wäre an sich noch kein Problem. Wenn es ein Wahlrecht gäbe, das die Mandatare direkt gegenüber ihren Wählern legitimiert.

Der bisherige Neos-Abgeordnete Christoph Vavrik wechselt also die Fraktion. Vavrik wurde von den Neos zum Mandatsverzicht aufgefordert, nachdem er eine Adoption durch ein Homosexuellen-Paar als „gesellschaftliche Abartigkeit“ bezeichnet hatte. Nun wurde Vavrik quasi von der ÖVP adoptiert und darf sein Mandat behalten. Er ist bei Weitem nicht der Erste, der einen solchen Wechsel in dieser Legislaturperiode macht. Schon vom Team Stronach dockten einige Mandatare bei der ÖVP an, wobei Marcus Franz nach provokanten Äußerungen über die deutsche Kanzlerin wieder rasch abdocken musste. Andere Ex-Stronach-Anhänger wie etwa Kathrin Nachbaur sind hingegen ganz gut im Hafen der ÖVP angekommen, so darf sie nun in der Fraktion die Rolle als Ombudsfrau für Bürokratieabbau einnehmen. Aber sind diese Vorgänge und Wechsel legitim?

Eine schwarz-blaue Mehrheit geht sich auch nach Vavriks Zugang bei der ÖVP noch nicht aus, dazu würden noch drei Mandate fehlen. Zwar konnte die FPÖ auch eine Mandatarin aus der Stronach'schen „Konkursmasse“ gewinnen, gleichzeitig verlor sie aber im Laufe der Legislaturperiode schon drei Abgeordnete, die nun als wilde Mandatare ihr Dasein fristen. Aber die Vorgänge zeigen, dass Wechsel von Abgeordneten während der Legislaturperiode schnell einmal passieren und so politische Mehrheiten verschoben werden können. Rechtlich ist die Sache klar: Das freie Mandat berechtigt den Abgeordneten, Fraktionen zu wechseln, so oft er will. Aus Sicht vieler Wähler werden die Vorgänge trotzdem Bauchweh hinterlassen. Erstens wechseln die Abgeordneten momentan meist weniger aus Überzeugung, sondern weil sie in ihrer bisherigen Fraktion auf dem Abstellgleis stehen. Und zweitens wählt man bei der Nationalratswahl eine Partei ja im Vertrauen, dass deren Mandatare dann diese Fraktion im Parlament unterstützen.

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