Ermittlungen gegen Politiker werden künftig vom sachlich zuständigen Staatsanwalt geführt. Die eigene politische Abteilung in der Staatsanwaltschaft wird aufgelöst. Die von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verordnete Maßnahme scheint richtig. Es gibt kaum einen Grund, warum man eine eigene Abteilung zur strafrechtlichen Verfolgung von Politikern benötigt. Jeder Staatsanwalt muss den Mut aufbringen, das Gesetz gegen einen Politiker in der gleichen Härte anzuwenden wie gegen einen anderen Bürger. Ansonsten hat der Staatsanwalt seinen Beruf verfehlt.
Die Maßnahme Bandion-Ortners darf aber nicht überbewertet werden. Die Zahl der Delikte, deretwegen die Politabteilung ermitteln musste, hält sich in engem Rahmen. Umso trauriger ist es, dass bei einer Anzeige gegen den ehemaligen Innenminister Ernst Strasser die Frist übersehen wurde. Allerdings zeigt der aktuelle Fall eines mutmaßlichen Betrügers, der wegen verspäteter Antragstellung der Staatsanwaltschaft freigesprochen wurde, eines: Wenn es um Fehler geht, sind alle Bürger vor der Justiz gleich.
Wirklich beruhigend ist das freilich nicht. Richtig ist aber das Drängen Bandion-Ortners auf mehr Personal für die überlastete Staatsanwaltschaft. Klar ist aber auch: Die Arbeitsbelastung kann nicht jeden Fehler rechtfertigen. Egal, ob davon Politiker oder einfache Bürger profitieren.
philipp.aichinger@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2009)
















