Es war Anfang Mai 2004, als eine Expertengruppe die Einführung der elektronischen Fußfessel vorschlug, um die Haftzahlen zu senken. Im Frühjahr 2005 verkündete die damalige FP-Justizministerin, Karin Miklautsch (später Karin Gastinger, BZÖ), dass die Fußfesseln (Electronic Monitoring) ab Mitte 2005 eingeführt würden. Und zwar bei vorzeitig bedingt Entlassenen, anstelle von U-Haft (natürlich nur in bestimmten Fällen) und sogar als genereller Ersatz für kurze Freiheitsstrafen.
Sechs Jahre und zwei Ministerinnen später ist man dort, wo man 2004 schon war (Schon? Die elektronische Fußfessel wird in den USA seit den 80er-Jahren des vorigen Jahrhunderts verwendet): Das Justizministerium will die Fußfessel nun endlich einführen (sofern das Ganze nicht zu teuer wird).
Warum denn auch nicht? Die Gefahr, dass Claudia Bandion-Ortner den Traum von der gefängnislosen Gesellschaft träumt, ist einigermaßen überschaubar. Es sollen sowieso nur bestimmte Leute in den „Genuss“ elektronischer Überwachung kommen. Etwa Verurteilte, die nicht mehr als ein Jahr Haft erhalten haben und über Job und Wohnung verfügen. Werden somit jene benachteiligt, die keine Arbeit/keine fixe Bleibe haben? In gewisser Weise sicher. Aber es geht schließlich um die Frage, in welchen Fällen Eingesperrtsein Sinn hat bzw. wie Resozialisierung funktioniert. Insofern ist die Fußfessel als zusätzliches Mittel einer modernen Justiz längst überfällig.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.02.2010)















