Essverbot in der U-Bahn?

Das Verbot als Armutszeugnis für eine Stadt

Essen in der U-Bahn ist keine Strafe wert.

Zugegeben, es ist nicht immer einfach, Menschen auszuhalten. Vor allem im öffentlichen Verkehr, wenn der Einzelne nur noch als Teil der Masse wahrgenommen wird, werden Defizite im Beherrschen menschlichen Zusammenlebens sichtbar. Linkssteher auf den Rolltreppen, gedankenverlorene In-der-Tür-Stehenbleiber, Einsteiger, die nicht aussteigen lassen oder Lauttelefonierer. Ja, all diese Phänomene gibt es. Und sie werden auch nicht erträglicher mit dem Hinweis, dass es in einer Großstadt nun einmal anders zugeht als in einer beschaulichen Landgemeinde.

Dass Menschen im Getriebe des großstädtischen Zusammenlebens überfordert sind, aus Unachtsamkeit oder anderen Gründen ausscheren, darf Kopfschütteln auslösen. Aber würde jemand auf die Idee kommen, notorische Linkssteher auf der Rolltreppe zu strafen? Für rücksichtsloses Einsteigen in die U-Bahn ein Mandat auszustellen? Lauttelefonierern das Handy wegzunehmen? Nein. Und das ist auch gut so.

Strafen sollte man dort einsetzen, wo es um Verhalten geht, das Menschen in Gefahr bringt. Wo echtes Unrecht geschieht. Oder wo die Nichteinhaltung von Regeln ein System zu zerstören droht. All das passiert nicht, nur weil jemand in öffentlichen Verkehrsmitteln in eine Leberkäsesemmel beißt. Essen in der U-Bahn mit einem Verbot bekämpfen zu wollen, ist ein Armutszeugnis für diese Stadt.

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