21.05.2013 11:59 Merkliste 0

Justiz verfolgt ihre Kritiker

MANFRED SEEH (Die Presse)

Die Richtervereinigung relativiert die Meinungsfreiheit auf verstörende Art. Und bringt Kritiker vor den Staatsanwalt.

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KOMMENTAR

Ob die 13 Tierschützer, gegen die in Wiener Neustadt ein endloser Prozess läuft, schuldig oder schuldlos sind, wird sich irgendwann weisen. Dass die Verhandlungsführung durch eine offenbar überforderte Richterin nicht gerade ein Ruhmesblatt der Justiz darstellt, wurde bereits vielfach kolportiert. Wie nun aber die Richtervereinigung Kritiker mundtot machen will, ist verstörend: „Jede Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Sie sind in jedem Fall dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der Justiz gefährdet sind.“

Das sagt der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, zur Austria Presse Agentur. Es liegt im Wesen einer Kritik, dass sie dem Ansehen ihres Angriffsziels nicht gerade dienlich ist. Insofern setzt die richterliche Standesvertretung in eigener Sache die Meinungsfreiheit außer Kraft. Und stellt die Justiz als sakrosankt hin.

Stein des Anstoßes ist ein Zeitungsinterview, in dem die Linzer Strafrechtsprofessorin Petra Velten die Art der Verhandlungsführung im Tierschützer-Prozess als mit der Strafprozessordnung unvereinbar darstellt. Dass die Richtervereinigung das Interview sogar vom Staatsanwalt prüfen lässt, rundet das Bild ab. Anstatt Schwächen in den eigenen Reihen zu beheben, prügelt der Richterstand die Überbringer der schlechten Botschaft. Das ist Selbstbeschädigung.


manfred.seeh@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2011)

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33 Kommentare
 
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Kritisiert man einen Prozeß, sollte man ihn kennen

Wieso Herr Rudolf Dangl stellen Sie sich selbst so bloß? Mit Ihrem Beitrag zeigen Sie deutlich, daß Sie die Details dieses Prozesses gar nicht kennen und damit offensichtlich die (linke) Anti-Justiz-Kampagne nur nachplappern.

Für mich ist diese Tierschützer-Clique in ihrem Verhalten nur widerlich, weil verlogen. Das ist der Grund, warum ich den Prozeß nicht näher verfolge. Nur schwer entgeht man der Berichterstattung.

Ich habe mitbekommen, daß die Linzer Professorin einen Tag beim Prozeß verbrachte und danach erklärte, die Verhandlungsführung stehe voll im Widerspruch zur Strafprozeßordnung (StPO). Na, wenn das so ist, können die Verteidiger von vornherein über ihren Erfolg bei der Nichtigkeitsbeschwerde jubeln. Gut für die Angeklagten oder nicht?

Nun zur Ihrer Vermutung, die Entscheidung über Befangenheit erfolge erst nach dem Verfahren. Dem ist nicht so. Der Richter entscheidet sofort. Denn, wäre er befangen müßte er den Prozeß ja abbrechen. Dem Richter werden Gründe für seine Befangenheit vorgeworfen. Der Richter muß diese in seiner Entscheidung argumentativ ablehnen. Er kann also nicht sagen, „ich bin nicht befangen, weil ich das so sage“.

Würden Sie den Prozeß wirklich verfolgen, wüßten Sie, daß einer der Angeklagte in einer einstündigen Rede hundert Punkte für die Befangenheit der Richterin vorbrachte. Darauf unterbrach das Gericht die Sitzung für eine halbe Stunde und „zog sich zur Beratung“ zurück. Danach wurde die Befangenheit zurückgewiesen und der Prozeß vertagt.

Re: Kritisiert man einen Prozeß, sollte man ihn kennen

Ich wusste nicht, dass auch "Die Presse" ein linkes Blatt ist, das nur Anti-Justiz-Sager nachplappert.

Im Übrigens bestätigen Sie indirekt mein Anliegen.

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Die Presse nicht, aber einzelne Redakteure …

Herr Dangl, wo ich Ihr Anliegen indirekt bestätige, müssen Sie mir erst noch erklären.

Sie halten den Eingriff in ein laufendes Verfahren für richtig, weil sie glauben, Angeklagte müssen vor einer unfähigen Richterin geschützt werden. Das lehne ich strikte ab und verweise auf die StPO, die mit ihrem Instanzenzug ausreichend Schutz für die Angeklagten bietet und man überdies nicht annehmen kann, eine ganzer Richtersenat des Höchstgerichtes sei genau so unfähig wie eine Erstrichterin. Die behauptete Unfähigkeit der Erstrichterin stammt zudem noch aus den Medien. Die Linzer Professorin war eigenen Angaben zufolge einen Tag beim Prozeß. Was soll das? Wie man hört, hat sie beim Bundespräsidenten auch klein beigegeben.

Nun, zur Frage, ist die Presse links. Nein, die Presse ist nicht links, aber einzelne Redakteure sind derart links, daß man sich fragt, warum schreitet der Chefredakteur nicht ein. Ich habe eine einfache Erklärung, der Chefredakteur ist ein Linkskatholik und die Linkskatholiken sind in meiner Sicht ärger als die wirklichen Linken. Denn die können die christliche Soziallehre nicht vom Marxismus unterscheiden. Beachten Sie die Häme, mit der die Kirche kritisiert wird, der Caritas-Präsident Küberl, ein marxistischer Fanatiker – der Staat hat für seine Bürger zu sorgen – bleibt ohne Kritik.

Da können Sie gerne anderer Meinung sein, aber lesen Sie doch bitte diesen Artikel genau. Auch ein paar andere Leserbriefe, die mir recht geben, sind diesbezüglich zu beachten.

Re: Die Presse nicht, aber einzelne Redakteure …

Befangenheit und offensichtlich parteiische Verhandlungsführung liegt bei mir qualitativ auf der selben Ebene, daher rechtzeitig eingreifen. Der Verweis auf den Instanzenzug ist unbefriedigend, weil er den Angeklagten die Last und das auch finanzielle Risiko aufbürdet. Die Justiz kann sich so ein nettes Körberlgeld verdienen, indem sie die Verfahren künstlich verteuert, was ja permanent geschieht. Das reicht schon nahe an Wegelagerei heran.

Antworten Antworten Gast: GAST
16.02.2011 14:39
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Re: Re: Auch Universitätsprofessorinnen können seriös kritisieren oder auch pöbeln

Ja udn zwar Kritik in Form von Rechtsmitteln. Denn alles was die Professorin jetzt macht ist nur anpöbeln, denn sie weiß noch gar nicht wie alles in der Verhandlungsführung schlussendlich bewertet und gewichtet wird.

Re: Re: Re: Auch Universitätsprofessorinnen können seriös kritisieren oder auch pöbeln

Was wären geeignete Rechtsmittel gegen eine parteiische Verhandlungsführung und wer wäre aktiv klagslegitimiert?

Re: Auch Universitätsprofessorinnen können seriös kritisieren oder auch pöbeln

Auf www.tierschutzprozess.at können sie nachlesen wie unvoreingenommen die Richterin ist.
Frau Velten hat mit ihrer Kritik völlig recht, der Instanzenweg soll doch nicht das Endziel eines fairen Prozesses sein.
Schweigen ist oft der angenehme Weg, in diesem Fall aber völlig unangebracht, denn der "Grenzbereich zur Beeinflussung des Verfahrens"ist längst überschritten.

Wenn sie den Tierschutzprozess als faires Verfahren bezeichnen, befinden SIE sich in einem gewaltigen Irrtum.


Antworten Antworten Gast: Gast
16.02.2011 14:40
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Re: Re: Auch Universitätsprofessorinnen können seriös kritisieren oder auch pöbeln

Doch genau dafür ist ein Instanzenzug da. Er soll schlussendlich ein faires Verfahren bedeuten, wo jemand seine Argumente von einer übergeordneten Instanz überprüfen lassen kann.

 
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