Anschlag auf den Rechtsstaat

Die UVP-Reform hat nur einen Zweck: Regierungsprojekte schnell durchzuwinken.

Kommentar

Fast könnte man die Regierung ja verstehen: Da hat man über Jahre hinweg mit Landesfürsten gestritten, hat Budgetmittel freigeräumt und standhaft die Kritik lästiger Erbsenzähler ertragen, dass ein neuer Tunnel, eine Autobahn oder Landepiste Milliarden neuer Schulden doch nicht wert sei. Und jetzt soll es noch einmal Jahre dauern, bis das Projekt endlich bewilligt wird, nur weil NGOs und Anrainer Einwände haben?

Man kann auch verstehen, dass die Regierung UVP-Verfahren – ohnehin von ihrem Ausmaß wahre Monster an Verwaltungsakten – möglichst kurz halten will. Aber die Kaltschnäuzigkeit, mit der das passieren soll, überrascht dann doch: Dass etwa Milliardenprojekte nicht nur im selben Ministerium, das sie in Auftrag gibt, genehmigt werden, sondern dass sie auch gleich noch von den Beamten eine Tür weiter bestätigt werden sollen, hat nichts mehr mit den „Checks and Balances“ zu tun, die die Verfassung eines republikanischen Rechtsstaates – auch Österreichs – ausmachen.

Man muss kein Wutbürger sein, um bei dem Gesetzesentwurf, mit dem die Regierung – just in Zeiten übrigens, in denen sie sich wieder einmal eine Verwaltungsreform auferlegt hat – den neuen Infrastruktursenat installieren will, das Gefühl zu bekommen: Da baut sich jemand eine Behörde, die genehme Projekte möglichst schnell durchwinken soll.

georg.renner@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.06.2011)

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