Die Wirtschafts- und die Landwirtschaftskammern wollen den heimischen Verein für Konsumenteninformation nicht mehr finanzieren. Weil er in der Öffentlichkeit zu sehr als „Klagsverein“ wahrgenommen wird. Nun ist nicht zu bestreiten, dass der VKI in den Causae AWD und Meinl European Land eine ganze Reihe von öffentlichkeitswirksamen Klagen eingebracht hat. Allerdings mit gutem Grund, geht es bei beiden Fällen ja um tausende geschädigte Anleger.
Gleichzeitig ist aber vor allem die Argumentation der Wirtschaftsvertreter zu verstehen, dass sie mit den Zwangsbeiträgen ihrer Mitglieder nicht Klagen gegen ebendiese finanzieren wollen.
Der Fall zeigt somit ein grundsätzliches Problem des VKI auf. Anders als sein deutsches Pendant („Stiftung Warentest“), das zusätzlich zu den Markteinnahmen nur von der öffentlichen Hand Geld erhält, ist der VKI von Lobbying-Organisationen abhängig. Nichts anderes sind Wirtschafts- oder Arbeiterkammer nämlich, auch wenn sie im Verfassungsrang stehen.
Am sinnvollsten wäre es daher, bei Organisation und Finanzierung dem deutschen Vorbild zu folgen. Kein Geld, heißt es dazu aber aus dem für Konsumentenschutz verantwortlichen Sozialministerium.
Schade. Denn vorhanden wäre das Geld ja. Allerdings in Form von lohnnebenkosten-erhöhenden Zwangsbeiträgen bei den verschiedenen Kammern. Warum eigentlich?
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2012)















