Auf dem Papier ist der Sachverhalt eindeutig: Wegen einer nicht zufriedenstellenden Verringerung des Fehlbetrags im Staatshaushalt werden Ungarn die Fördergelder aus dem Kohäsionsfonds eingefroren. Die Entscheidung der EU-Kommission ist beispiellos, denn noch nie in der Geschichte des Stabilitätspakts hat Brüssel eine Sanktionsdrohung wahr gemacht. Doch ist sie auch „angemessen“, wie es der für die Regionalförderung zuständige Kommissar Johannes Hahn formuliert hat?
Rechtens ist der Beschluss auf jeden Fall, denn die ungarischen Budgetzahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Was die Gerechtigkeit anbelangt, sieht die Angelegenheit schon etwas anders aus. Da wäre zunächst einmal die Tatsache, dass die gestrichenen Gelder einen halben Prozentpunkt der ungarischen Wirtschaftsleistung ausmachen. Wir reden hier also nicht von symbolischen Peanuts. Diese Strafe kann richtig wehtun.
Doch viel schwerer als die Frage nach der Verhältnismäßigkeit wiegt die moralische Komponente: Ungarn ist nicht das erste Land, das den Stabilitätspakt gebrochen hat – diese Ehre wurde Deutschland und Frankreich zuteil. Strafen setzte es damals nicht, denn die Schwergewichte der Union verfügen ja über eine Lizenz zum Paktbruch. Da aber Viktor Orbán in Brüssel ohnehin nicht wohlgelitten ist, kann man an ihm wunderbar ein Exempel statuieren. Es bleibt abzuwarten, welche Lehren aus diesem Spektakel in Athen gezogen werden.
michael.laczynski@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2012)















