Entmachtet Eisenstadt!

Eine unabhängige Instanz sollte klären, welche Akten an den U-Ausschuss gehen.

Auch wenn es Peter Pilz vielleicht nicht gern hört: Grundrechte gelten auch für Alfons Mensdorff-Pouilly. Dazu gehört nun mal auch das Recht auf Datenschutz.

Auch wenn es Maria Fekter vielleicht nicht gern hört: Sich bei Schwärzungen in Akten einfach auf das Finanzamt Eisenstadt herauszureden erscheint ein bisschen gar billig. Schließlich untersteht das Finanzamt ja dem Ministerium. Und in diesem ist eine Ministerin am Werk, deren Partei ein Interesse daran haben könnte, dass nicht alle Finanzflüsse des Herrn Mensdorff-Pouilly öffentlich werden. Die Bürger aber haben ein Recht darauf, dass dubiose Vorkommnisse in diesem Land aufgeklärt werden.

Wie lösen wir das Problem nun? Wohl nur, indem wir eine Instanz dazwischenschalten, die den Spagat zwischen den Interessen des betroffenen Bürgers und dem Aufklärungsbedürfnis des Parlaments schafft. Diese Person, idealerweise ein Richter, sollte immer vollen Zugang zu den Akten der Republik haben. Und nur er sollte entscheiden dürfen, wann geschwärzt wird, weil die Passagen tatsächlich nicht zur Aufklärung der Vorwürfe nötig sind und die Rechte des Betroffenen unnötig beeinträchtigen würden.

Der Einzelne genießt gegenüber dem Untersuchungsausschuss momentan so gut wie keinen rechtlichen Schutz. Klare Regeln müssen her. Denn wenn es um Grundrechte geht, sollte man nicht allein auf die Parlamentarier vertrauen. Genauso wenig aber darf man die Aufklärung wichtiger Fälle dem Finanzamt Eisenstadt überlassen.

philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.02.2012)

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