Die Gerichtshöfe sind die falsche Adresse für Kritik.
Es ist in der Tat eine problematische Entscheidung, die einen Rückschlag für die lange Zeit ohnehin eher zaghaften Integrationsbemühungen bedeuten und das Entstehen einer Parallelgesellschaft befördern könnte. Dass die Grünen dies bejubeln, ist zwar nicht überraschend, aber doch einigermaßen weltfremd.
Türken, etwa nachziehende Ehepartner, sind laut einem vom VwGH umgesetzten Urteils des EuGH von den Vorgaben, Deutsch zu lernen bzw. auch andere Teile der Integrationsvereinbarung zu erfüllen, ausgenommen. Und da der Mensch, der türkische wie der autochthon österreichische, oft gern den bequemeren Weg geht, ist das kontraproduktiv. Gerade für die türkischen Zuwanderer selbst. Denn ohne die Fähigkeit, sich auf Deutsch zu verständigen, werden sie sich schwertun.
Unzulässig ist es allerdings, nun den VwGH und den EuGH zu kritisieren. Denn diese vollziehen nur jenes Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei nach, das die Republik Österreich bei ihrem Beitritt 1995 – bewusst – mitübernommen hat. Oder es ist damals keinem aufgefallen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.04.2012)