Für das Exekutivorgan eines Staates müssen härtere Regeln bei Sponsoring gelten.
Die innere Sicherheit zu gewährleisten ist eine hoheitliche Aufgabe eines Staates. Das Exekutivorgan, nämlich die Polizei, muss dementsprechend mit den Mitteln ausgestattet werden, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Dass ein Verein sich zum Ziel setzt, der Exekutive mit der einen oder anderen finanziellen Unterstützung das Leben zu erleichtern, mag gerade in Zeiten angespannter Budgets löblich sein. Allein, einem solchen Verein völlige Uneigennützigkeit zu attestieren, wäre naiv. Und nicht umsonst sind die „Freunde der Wiener Polizei“ vor einigen Jahren in die Schlagzeilen geraten. Natürlich nicht der Verein selbst, nur einzelne Mitglieder sollen sich die durch den Verein erlangten Kontakte zunutze gemacht haben. Doch selbst wenn am Ende strafrechtlich nicht viel übrig geblieben ist – die schiefe Optik bleibt. Und um genau die zu verhindern, muss die Polizei künftig privates Sponsoring eben ablehnen. Schließlich ist sie ein Exekutivorgan des Staates. Und kein Fußballverein.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.06.2012)