Parlamentarische Arbeitsgruppen zu Fragen des Wahlrechts sind eine originelle Angelegenheit. Das ist ungefähr so, als würde man das Kardinalskollegium damit beauftragen, die Detailplanung für die liturgischen Abläufe der Frauenpriesterweihe zu übernehmen – noch ehe der Papst entschieden hat, wie es in der Frage Frauenpriestertum überhaupt weitergeht.
Die Kammerkardinäle und Verbandsbischöfinnen der sogenannten repräsentativen Demokratie in Österreich haben sich also beraten, und das Ergebnis lautet: keine großen Wahlrechtsreformen. Es sollen weiterhin die Sozialpartner bestimmen, wer im Parlament sitzt, nicht die Wähler.
Besonders humorvoll agieren die Grünen. Sie möchten eine „Regionalisierung“ des Parlaments verhindern: Nicht auszudenken, welchen Schaden die Demokratie nehmen könnte, wenn sich Abgeordnete und ihre Wähler gegen die Parteien verschwören.
Die Teilnehmer an den parlamentarischen Wirtshausdebatten zum Thema Wahlrecht handeln, das sollte man nicht vergessen, vollkommen rational: Warum sollten 183 Menschen, die im wirklichen Leben nur einen Bruchteil ihres derzeitigen Einkommens erzielen könnten, ihre Jobs freiwillig aufgeben?
Bevor man also die unwilligen Kardinäle ranlässt, sollte man den Papst um eine Entscheidung bitten. Und da hatte „Bild“ schon recht: Wir sind Papst! Wenn man etwas in einer Volksabstimmung entschieden muss, dann wohl genau diese Frage.
michael.fleischhacker@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.06.2012)















