Es ist eine der größeren Merkwürdigkeiten in der Rezeption der politischen Ideengeschichte, dass Platons „Der Staat“ heute noch so gute Nachrede hat. Im Kern ist dieses Werk nämlich nichts anderes als eine Legitimation für Diktaturen aller Art, insbesondere kommunistische. Durch nichts außer durch ihre Kaderausbildung legitimierte „Philosophenkönige“ allein wissen, was gut für Land und Leute ist. Man könnte – in Abwandlung eines bekannten Goethe-Zitats aus „Faust“ – auch sagen: „Ein Teil von jener Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft.“
In stark abgeschwächter Form existiert diese Problematik auch in Demokratien. Eine parteipolitische Elite weiß, was gut für das Volk ist. Und das auch nicht ganz zu Unrecht. Denn schließlich verfügt diese über einen großen Stab an Experten, den Beamten in den Ministerien, die von der x-ten ASVG-Novelle bis zu den EU-Verträgen alle relevanten Details kennen, von denen der kleine Mann von der Straße wenig weiß.
Dieser hat dann immerhin alle vier, neuerdings fünf Jahre, die Gelegenheit, seine Verantwortung an eben diese parteipolitische Elite zu delegieren, die dann gemeinsam mit ihren Beratern in den Ministerien das tut, was sie für richtig hält. Beziehungsweise: In einer Koalitionsregierung das tut, was der Regierungspartner gerade noch zulässt.
Und diesen weitgehend ahnungslosen kleinen Mann von der Straße will man nun mittels Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen mehr oder weniger aktiv mitregieren lassen? Die Angst davor ist zwar nicht ganz unbegründet. Aber das ist eben auch das Wesen der Demokratie: Das Volk hat letztlich recht.
Und es ist ja nicht so, dass dieses bei den drei Volksabstimmungen im vergangenen Jahrhundert vollkommen irrationale Entscheidungen getroffen hätte: 1920 entschied sich eine Mehrheit der Südkärntner Bevölkerung für den Verbleib dieser Region bei Österreich, auch viele Slowenen stimmten nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Überlegungen dafür. Es war immerhin auch eine Entscheidung für eine (junge) Demokratie und gegen ein autoritäres Königreich. Auch nach dem Nein zu Zwentendorf 1978 gingen hierzulande keineswegs die Lichter aus. Und der EU-Beitritt Österreichs, dem die Bevölkerung 1994 mit einer Zweidrittelmehrheit ihren Sanktus gab, war summa summarum bisher nicht zum Schaden des Landes.
Gerade diese EU-Volksabstimmung hat gezeigt, was der tiefere Sinn eines solchen Plebiszits sein kann: Weder in den Jahren davor noch danach war die österreichische Bevölkerung so gut über die Europäische Union, ihre Strukturen und ihr Recht, ihre Vor- und Nachteile informiert wie damals. Das war und ist auch die Bringschuld der Parteien – und sie haben sie seinerzeit bestens erfüllt (wenn man von Jörg Haiders „Schildlausjoghurt“ vielleicht einmal absieht).
Dann wird aus dem unwissenden kleinen Mann von der Straße auch ein mündiger Bürger. Und je mehr es von solchen gibt, desto unbegründeter ist die Sorge, dass Volksabstimmungen zu Festspielen für Demagogen und den Boulevard werden und zu für die Allgemeinheit „schädlichen“ Ergebnissen führen.
Und auch das bisher meist zahnlose Instrument des Volksbegehrens würde aufgewertet, wenn ab einer bestimmten Unterstützeranzahl eine Volksabstimmung danach zwingend wäre. Nun lässt sich freilich nicht ganz ausschließen, dass sich nicht auch 650.000 Querulanten zusammenfinden, um ein zweifelhaftes Anliegen mittels Volksbegehren zur Volksabstimmung hochzuziehen. Aber es ist ja nicht gesagt, dass die Mehrheit dann dazu auch Ja sagt.
Man kann und soll freilich auch nicht über jedes Thema abstimmen: Wenn Minderheitenrechte berührt sind, wäre es seltsam, wenn die Mehrheit darüber befinden würde. Auch Grund- und Menschenrechte eignen sich dafür ebenso wenig wie heikle Materien wie die Todesstrafe oder das Völkerrecht.
Dennoch ist dem Volk ein Mehr an Demokratie durchaus zuzumuten. Und außerdem: Wer will schon von „Philosophenkönigen“ regiert werden, wenn er es selbst in der Hand hat? Zumindest zum Teil.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.07.2012)















