19.05.2013 13:59 Merkliste 0

Wenn 500.000 Euro so schwer wiegen wie Kindesmissbrauch

NORBERT RIEF (Die Presse)

Wie traurig ist ein Rechtssystem, bei dem man es als Erfolg sieht, wenn das Vermitteln der Vergewaltigung eines Kindes so schwer bestraft wird wie Untreue?

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Es gibt also doch noch Erfreuliches aus der Justiz zu berichten. Die Strafen für Delikte gegen Leib und Leben werden stetig strenger. Wow. Man muss also doch, wie jene „Mutter“ in Wien, für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, wenn man die zehnjährige Tochter einem Mann als Sexspielzeug zur Verfügung stellt. Etwa gleich lang wie jener burgenländische Banker, der über viele Jahre Gelder von Kunden (500.000 bis 900.000 Euro) veruntreut hat.

Unsere Justiz sieht es also schon als Erfolg an, wenn jemand, der es zuließ, dass eine Zehnjährige anal und vaginal vergewaltigt wird, gleich streng bestraft wird wie jemand, der ein paar hunderttausend Euro abgezweigt hat.

Man kann diese Unverhältnismäßigkeit der Strafen für Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte gar nicht scharf genug kritisieren. Gerade auch, weil wir uns nicht erst seit dem Fall der „Mutter“ in Wien empören und Politiker versprechen, eine Verhältnismäßigkeit herzustellen. Jeder Justizminister startete bisher eine Debatte darüber, wie das Strafgesetzbuch zu reformieren ist. 2001 gab es sogar eine große international besetzte Enquete mit Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen. Und was ist herausgekommen? Genauso viel wie bei der Enquete 1995: nichts. Das Problem aber gilt als gelöst, schließlich hat man es ja diskutiert. Und so sieht das österreichische Rechtssystem weiterhin für einen Raub bis zu zehn Jahre Haft vor, für das Quälen von unmündigen Menschen aber nur drei Jahre.

Die Überbewertung der Vermögensdelikte geht offenbar auf eine Zeit zurück, in der die materiellen Sorgen stärker im Vordergrund standen als die Unversehrtheit eines Menschenlebens. Für Österreichs Justiz ist diese Zeit noch nicht überholt.

Dazu passt auch die Judikatur für Schmerzengeld. Wer beispielsweise in Italien durch einen Unfall querschnittgelähmt wird, kann zumindest mit 600.000 Euro Schmerzengeld rechnen (um nicht die USA als Vergleich heranzuziehen, wo Schmerzengeld in die Millionen geht). Wer dasselbe Schicksal in Österreich erleidet, darf schon von Glück reden, wenn er 218.018 Euro bekommt – die bisher höchste Summe, die jemals von einem Gericht zugesprochen wurde.

In dem Fall war ein betrunkener Geisterfahrer mit seinem Fahrzeug frontal in den Pkw eines Oberösterreichers gekracht. Seither ist der 21-Jährige querschnittgelähmt, er muss bis an sein Lebensende künstlich beatmet werden und ist 24 Stunden am Tag auf fremde Hilfe angewiesen. Die ihm dafür erstinstanzlich zugesprochenen 290.691 Euro waren dem Obersten Gerichtshof aber eindeutig zu hoch, er fand 218.018 Euro für angemessen (die Versicherung des Gegners übrigens nur 145.345 Euro). Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von Querschnittgelähmten von 70 Jahren sind das jährlich 1500 Euro, die der Oberste Gerichtshof als zu viel für jemanden ansieht, der in diesem Jahr 365 Tage bewegungslos in einem Bett liegt.

Auch das passt ins österreichische Rechtssystem: Gerade diejenigen, die Entschädigung am nötigsten brauchten, bekommen relativ wenig Geld. Für ein paar Tage Halskrause nach einem Auffahrunfall kann man sich aber schon einen netten Urlaub für die ganze Familie leisten. Angehörigen eines Getöteten gesteht man nur in Ausnahmefällen Ersatz für den seelischen Schmerz zu; wer aber ein Haustier tötet, muss dem Besitzer auch den ideellen Nachteil zahlen, den er durch den Tod erlitten hat.


Die Entwicklung im Kampf gegen politische Korruption zeigt, dass man die Justiz mit öffentlichen Diskussionen durchaus sensibilisieren kann. Vor wenigen Jahren betrachteten Staatsanwälte sechs Millionen Euro als Honorar für ein Gutachten noch als durchaus angemessen, heute findet deswegen einer der größten Politikprozesse der Nachkriegszeit statt.

Es gebe, meinte Christian Pilnacek, Leiter der Strafsektion im Justizministerium, in einem Interview, eben „verschiedene Gerechtigkeiten“. Man darf nicht müde werden, auch bei den Vermögensdelikten und den Delikten gegen Leib und Leben immer wieder die Ungerechtigkeit aufzuzeigen und zu diskutieren. Dann gleichen sich die Gerechtigkeiten von Justiz und Menschen vielleicht irgendwann an.

 

E-Mails an: norbert.rief@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.08.2012)

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33 Kommentare
 
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Gast: 500 T eur
10.08.2012 13:08
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500 Teur

Nur 500 Teur - also wirklich wenig...
Der Artikel muss die Perspektive behalten.

Mit 500 Teur kann ich mir ein halbes Menschenleben (in Arbeitsleistung) kaufen. 1,500 netto fur 28 Jahre.

Gast: quo vadis Presse?
09.08.2012 19:39
12 0

hier herrscht Zensur


Warum wurden Kommentare bezüglich Missbrauch und Kirche gelöscht? Sie waren nicht beleidigend, haben gegen keine Gesetze verstoßen und waren auch nicht wider den Forenregeln.

Das, was sie waren ist: sie waren kritisch gegenüber dem Umgang der Kirche mit dem Thema.

Sie deshalb zu zensurieren zeigt nicht von einer unabhängigen Zeitung. Das ist eine Schande!


Re: hier herrscht Zensur


Die Presse ist im Besitz der römisch-katholischen Kirche:

„98,33 % der Anteile sind im Besitz der Katholischer Medien Verein Privatstiftung (vormals Katholischer Preßverein Privatstiftung) und zu 1,67 % im Besitz des Katholischen Medien Vereins (vormals Katholischer Preßverein)“

„…Meilensteine der Unternehmensentwicklung waren … die schrittweise Übernahme der österreichischen Traditionszeitung Die Presse ab 1991.“

vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Styria-Verlag

vgl. http://diepresse.com/unternehmen/sales/online/532662/Offenlegung-fuer-Die-Presse-Digital



Auf den Punkt gebracht!

Zur Erinnerung: Polizisten erschießen in einem Merkurmarkt einen jugendlichen Einbrecher: Bedingt!
Gelangweilte Jugendliche schießen aus einem Auto auf Passanten: Bedingt!
Gerecht?

Man nehme Äpfel und Birnen,

drehe diese durch den Fleischwolf des Kommentars und verkaufe dies als Meinung...

Vermögensdelikte werden nicht strenger bestraft, es gibt nur weit weniger Milderungsgründe (keine Affekthandlungen, Täter können sich selten auf die sprichwörtliche "schlechte Kindheit" ausreden). Außerdem fallen in vielen Fällen die Strafen aus generalpräventiven Gründen hoch aus (die Hemmschwelle für Vermögensdelikte ist niedriger). Bei Kindervergewaltigern spielt die Generalprävention hoffentlich nur eine untergeordnete Rolle.

Dann auch noch Schadensersatz und Schmerzensgeld in die Sache zu mischen, macht die Sache noch undurchsichtiger.

Es gab in diesem Blatt schon bessere Kommentare.

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Unverhältnismäßigkeiten

gibt es sicherlich, allerdings haben Artikel wie dieser das Potenzial, dass es eine viel zu schnelle und überhastete Anlassgesetzgebung gibt, und dass dann alles noch schlechter wird als vorher.

die wahre Schweinerei abseits jedes Wertesystems der Gesellschaft ...

...spielt sich zumindest quantitativ weniger im Strafrecht ab (letztlich ein promille-Randthema, aufbereitet für Boulvardmedien und Voyoure) sondern im Schadenersatzrecht.
Was hier bei schweren Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit und bei Dauerfolgen - meist zugunsten der Versicherungswirtschaft, und nicht des Verursachers - für "Recht" gesprochen wird ist für Mitteleuropa im Jahr 2012 absolut skandalös.
Eine Schandjustiz im jahrzehntelangen Einflussbereich der Versicherungslobby zulasten unschuldiger Kunstfehler- oder Unfallopfer die bei der Verfahrensdauer auch noch jahrelang diesem mickrigen Geldersatz nachrennen/-prozessieren können. DAS ist die tägliche Praxis der "Dienstleistungen am Bürger" durch einen Justizbetrieb der org. im letzten Jahrhundert stecken blieb. Und zu dem trotz der intern bestens bekannten Faktenlage noch immer keiner wagte Klartext zu reden - und grundlegend zu reformieren.

Gast: Na und?
09.08.2012 09:06
4 0

Eines ist stark zu hinterfragen:

Werden Falschanzeigen aus Böswilligkeit auch bestraft?

Wenn da der Strafrahmen erhöht wird, gehört auch der Mißbrauch dementsprechend bewertet.

Außerdem kritisiere ich, daß die Frauen weniger Strafe ausfassen als Männer. Da hat es einige Exemplare gegeben, die bei Mißhandlungen mitgeholfen haben - denen ist meistens nichts passiert.

Wieder einmal wird Kindesmißhandlung als Männerdelikt behandelt.

Gast: Grummelbart2
09.08.2012 08:38
2 2

ARRRRGH!

Ein Vergleich der Strafhöhen bringt nix, solange man nicht dazu anführt, ob es sich um das Grunddelikt handelt oder eine Qualifikation.

Beim Banker kommt gewerbsmäßige Begehung dazu, langer Tatzeitraum und mehrere Wertgrenzen.

Bevor man derart emotionalen SChwachsinn schreibt, sollte man einmal einen Blick in das Gesetz werfen und die Strafdrohungen "auf gleicher Ebene" (also Grunddelikt mit Grunddelikt, Qualifikation mit Qualifikation) ansehen.

Re: ARRRRGH!

Aber man darf wohl den Banker, der "erstmalig" (also nicht vorbestraft) gewerbsmässig zu seinem Vorteil einen bestimmten finanziellen Gesamtschaden anrichtet, vergleichen mit der Mutter, die "erstmalig" ihr Kind einem Erwachsenen - der es schwer missbraucht - mehrmals zur Verfügung stellt.

Gast: Harald K., 1040 Wien
09.08.2012 08:30
16 4

Leitartikel über Missbrauch

Spannender Artikel! Ob Die Presse auch einmal einen Leitartikel über die Missbrauchsfälle in der Kirche bzw. was aus Schulbrüder, Kremsmünster, Mehrerau & Co geworden ist zuläßt? Da gäbe es einiges zu bringen was dort seit dem publik werden passiert bzw. nicht passiert ist…

Re: Leitartikel über Missbrauch


Die Presse ist im Besitz der römisch-katholischen Kirche:

„98,33 % der Anteile sind im Besitz der Katholischer Medien Verein Privatstiftung (vormals Katholischer Preßverein Privatstiftung) und zu 1,67 % im Besitz des Katholischen Medien Vereins (vormals Katholischer Preßverein)“

„…Meilensteine der Unternehmensentwicklung waren … die schrittweise Übernahme der österreichischen Traditionszeitung Die Presse ab 1991.“

vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Styria-Verlag

vgl. http://diepresse.com/unternehmen/sales/online/532662/Offenlegung-fuer-Die-Presse-Digital



Antworten Antworten Gast: Zenzine
09.08.2012 22:10
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Re: Re: Leitartikel über Missbrauch

Wie oft stellen sie das noch online? Spammer!

seit die quotenfrauen das sagen haben

ist alles besser geworden. oder?

Geld ist anscheinend wichtiger als das Wohl

von Kindern. Abtreibung ist nach wie vor voll akzeptiert in unserer Gesellschaft.

Re: Geld ist anscheinend wichtiger als das Wohl

Äpfel und Birnen!

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oh

schade, zensur

Re: oh


Die Presse ist im Besitz der römisch-katholischen Kirche:

„98,33 % der Anteile sind im Besitz der Katholischer Medien Verein Privatstiftung (vormals Katholischer Preßverein Privatstiftung) und zu 1,67 % im Besitz des Katholischen Medien Vereins (vormals Katholischer Preßverein)“

„…Meilensteine der Unternehmensentwicklung waren … die schrittweise Übernahme der österreichischen Traditionszeitung Die Presse ab 1991.“

vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Styria-Verlag

vgl. http://diepresse.com/unternehmen/sales/online/532662/Offenlegung-fuer-Die-Presse-Digital



Gast: beepen
08.08.2012 23:33
3 0

wenn 500000 Euro

diese empörende unverhältnismäßigkeit hat mich schon vor jahrzehnten,als ich das "gerichtsjahr"absolvierte,total angekotzt:und seither hat sich praktisch nichts geändert in unserem elenden staat...

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Unangenehmer Artikel

Pietätslose Bemerkungen, dannach hab ich garnicht weiter gelesen

Re: Unangenehmer Artikel

sehr richtig.
einfach fest die aufgen zu machen und die probleme lösen sich in luft auf.

Re: Unangenehmer Artikel

Das Thema ist wichtig, manchmal muss man direkt, offen die Fakten artikulieren.

Re: Unangenehmer Artikel

Das Thema ist wichtig, manchmal muss man direkt, offen die Fakten artikulieren.

Gast: Gast AO
08.08.2012 21:44
7 3

Wenn 500.000 Euro so schwer wiegen wie Kindesmissbrauch


http://diepresse.com/home/panorama/religion/576747



Re: Wenn 500.000 Euro so schwer wiegen wie Kindesmissbrauch

dabei handelt es sich wohlgemerkt um freiwillige leistungen, nicht um gesetzliche urteile. vom wilheminenberg kam sowas allerdings noch nicht.

Gast: Gäst
08.08.2012 21:40
3 5

So ein unnötiger Artikel

Wir hatten schon oft genug Anlassgesetzgebung im StGB und es in den letzten nichts gutes dabei rausgekommen.
Eine das zur Verfügungsstellen ist meines Erachtens und da kann man mich gerne eines besseren
Belehren nur eine Beitragstat und damit schon nicht mal so streng an sich, und auch so große Summen Geld sind erheblich viel kriminelles Potential.
Mal abgesehen, dass man sich auch einfach deswegen erklären kann, dass Vermögensdelikte stärker bestraft werden, weil sie auch am häufigsten Auftreten und damit auch eine generalpräventive Wirkung haben sollen.
Das Gesetz (egal ob Straf- oder Zivilrecht) sollte in ihrer Summe gesehen werden und nicht Polemisch Aktionen Fordern mit irgendwelchen Einzelschicksalen die einen an die Tränendrüsen gehen.

 
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