19.06.2013 12:30 Merkliste 0

Fortpflanzungsmedizin: Der andere Kampf ums Kind

Leitartikel von Ulrike Weiser (Die Presse)

Die Bioethikkommission hat sich für eine Liberalisierung der Regeln der Fortpflanzungsmedizin ausgesprochen. Die Debatte über Gentests an Embryos geht damit in die nächste Runde.

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Sollen Frauen Eizellen spenden, Lesben sich künstlich befruchten lassen dürfen? Von den vielen kontroversen Fragen, die die Bioethikkommission behandelt hat – und mit einer Mehrheit mit „Ja“ beantwortet hat –, regt die Debatte um eine beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) noch immer am meisten auf.

Worum geht es? Die PID erlaubt Eltern, die ein großes genetisches Risiko für Fehl- oder Totgeburten oder für eine schwere, nicht therapierbare Erbkrankheit haben, den Embryo auf Gendefekte untersuchen zu lassen, bevor er in den Mutterleib eingesetzt wird. In den meisten Ländern Europas ist das erlaubt (in Deutschland seit 2011), auch bei uns wurde die PID schon 2004 von der Kommission vorgeschlagen. Das Thema ist also alt, der Kampf beginnt aber immer aufs Neue. Denn es geht um kaum einvernehmlich zu lösende, ideologische Grundsatzfragen zur Fortpflanzungsmedizin, für deren Erörterung die kleine Gruppe jener, die dringend eine PID bräuchten, zwar nicht gut geeignet ist, aber trotzdem herhalten muss. Drei der Konflikte seien hier genannt:

Erstens: Die Frage, wann schützenswertes Leben beginnt. Tatsächlich ist ein PID-Verbot absurd, denn die Rechtslage ist unlogisch. Betroffene haben die Option, auf ein Kind zu verzichten oder bewusst (immer wieder) eine Risikoschwangerschaft einzugehen, ein behindertes Kinder dürften sie dabei im Extremfall bis knapp vor der Geburt abtreiben. Eine vorgelagerte Untersuchung des Embryos „in vitro“, im Reagenzglas, verbietet das Gesetz dagegen. Warum?

Ist Leben „in vitro“ mehr wert als im Mutterleib (das innerhalb der Frist ja auch ohne Angaben von Gründen beendet werden kann)? Verbirgt sich dahinter etwa der zynische Ansatz, dass man solchen Menschen die Entscheidung ja nicht zu leicht machen darf, quasi: Etwas Leid muss sein?

Das bringt uns zu Punkt zwei. Richtig ist: Entscheidungen fallen künftig in der Fortpflanzungsmedizin in einem früheren Stadium, also wenn man will, „leichter“. Damit wird auch der Wunsch nach einem gesunden Kind vielleicht deutlicher formuliert als bisher. Und auch wenn es bei der PID oft eher um eine Entscheidung für ein Kind gehen wird, das sonst ja gar keine Lebenschancen hätte, wird der Gentest von Menschen, die jene Krankheit oder Behinderung haben, die man mit der PID vermeiden will, auch als Nein zu ihrem eigenen Leben interpretiert. Natürlich wird man entgegnen, dass man zwischen Krankheit/Behinderung und betroffenem Mitmenschen unterscheidet. Man muss aber die Angst dahinter ernst nehmen, nämlich dass Eltern, die sich trotz Risikos gegen Tests und für ein Kind mit (schwerer) Behinderung entscheiden, unter Druck geraten könnten. Deshalb muss klar sein: Wahlfreiheit geht nicht nur in eine Richtung, das Recht auf Wissen inkludiert auch Nichtwissen. Beides ist zu respektieren.

Das setzt freilich voraus, dass man den Betroffenen zutraut, in Eigenverantwortung Entscheidungen zu treffen. Mit diesem Vertrauen ist es aber offenbar nicht weit her. Zum Repertoire der PID-Debatte gehört das Designerbaby genauso wie NS-Selektionsvokabular. Und es wird – das wäre nun Punkt drei – gern das Totschlagargument des „slippery slope“ gebracht, des „rutschigen Abhangs“, also die stete Warnung, dass jede Technologie missbraucht werden kann. Und, ja, es stimmt, die PID kann zu anderen Zwecken (etwa zur Geschlechterbestimmung zwecks Familienplanung) oder zum Screening eingesetzt werden. Die Bioethikkommission selbst hat den Vorschlag eingebracht, als letztes Mittel die PID zur Zeugung von „Rettungsgeschwistern“ einzusetzen, um z.B. einem bereits lebenden Kind mit einer Gewebespende zu helfen. Ob das tatsächlich eine Option sein kann, darüber wird man gut nachdenken müssen. Etwas aber ist ganz sicher keine Alternative: die Empfehlung der Kommission in der Schublade verschwinden zu lassen. So, wie man das 2004 schon einmal getan hat.



ulrike.weiser@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.09.2012)

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12 Kommentare
Gast: zangi
25.09.2012 09:26
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Matrix 1.0

"Bioethikkommission selbst hat den Vorschlag eingebracht, als letztes Mittel die PID zur Zeugung von „Rettungsgeschwistern“ einzusetzen"
Willkommen in der Matrix, allerdings von Menschenhand erzeugt.

Gast: Marsmensch
24.09.2012 15:55
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eine andere Form von Nachzucht

Die Deutsche Olympiamannschaft ist von London mit einem Schiff nach Hause gefahren. 36 Stunden hat die Überfahrt gedauert. In 9 Monaten wissen wie viele neue Athleten für die Olympiaden ab den Jahren 2028 Deutschland haben wird.

Gast: justerix
23.09.2012 21:45
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Bioethikkommission usw.

Da hat wohl wieder einmal die political correctness zugeschlagen! Grundsätzlich sind Mann und Frau notwendig um Nachwuchs zu bekommen; wenn nun eine Frau jeglichen Kontakt mit dem anderen Geschlecht ablehnt, so kann sie eben kein Kind bekommen. ES gibt eben kein"Recht auf ein Kind" nur um das "Erlebnis einer Schwangerschaft" zu haben, das der bloßen "Selbstverwirklichung" dient.

Gast: b745
23.09.2012 12:36
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abartige entwicklung


Wert, Würde des Kindes?


Ist das die „neue Ethik“: alles, was machbar wird, auch zu tun? Soll die aufgaben- und verantwortungsbewusste biologische Elternschaft ausgehöhlt werden? Handelt es sich um eine schier zwangsläufige Fortführung jener Wertung des Kindes nach dem Grundsatz: „Mein Bauch gehört mir.“:

* Zunächst zur fristengeregelter Abtreibung:
* Zur Wahrnehmung des Rechts der Frau (auch des Mannes?) auf Kindesbesitz.
* Zur künstlichen Erzeugung mit allen technischen Machbarkeiten und nach individuellen Wünschen.
* Zur Aussonderung erbkranken Nachwuchses.
* Zur Herstellung von Rettungsgeschwistern.
* Zur Herstellung gewünschter Partner.
* Zur Herstellung zulänglicher Politiker und anderer Führungskräfte.
* Zur Herstellung wirtschaftlich gebrauchter Typen von Menschen.
* Zur persönlichen Abweisung der leiblichen Väter bis zur Reduzierung auf Samenspender.
* Geschäftlich zur eigen- oder fremdbestimmten Verwendung (des Bauches) als austragende Pachtmutter oder als Eizellenspenderin.

Ist das Kind Objekt? Objekt der Begierde? Ach, ja – überdies mit Berücksichtigung der Eugenik. (Siehe auch Julius Tandler: „Gewiß es sind ethische, es sind humanitäre oder fälschlich humanitäre Gründe, welche dagegen sprechen, aber schließlich und endlich wird auch die Idee, daß man lebensunwertes Leben opfern müsse, um lebenswertes zu erhalten, immer mehr und mehr ins Volksbewußtsein dringen.“)

Gast: Gasti
23.09.2012 11:56
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Wer es auf natuerlichem Weg nicht schafft sich fortzupflanzen,

sollte aussterben.

So funktioniert Evolution und nur so wird eine Art ueber Zeit lebenstuechtig. Seit Jahrmillionen. Und das ist gut so.

Was mich wundert, ist, dass den Frankensteins dieser Welt so viel Aufmerksamkeit geschenkt wird. Naja, der Traum vom Uebermenschen ist offenbar noch ganz lebendig.

"Und das ist gut so."

Trägst du Brille? Bist du zuckerkrank? Zahnschmerzen beim Essen? Jemals Antibiotika genommen?

Ja?

Und noch nicht ausgestorben?

Ich

könnte mir also ein maßgeschneidertes Kind bestellen?

Gast: foobaro
23.09.2012 01:24
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Die Religiösen werden immer dagegen sein.

Schließlich ist Familie, und somit die Reproduktion, stark in deren Hand. Die Leute die sich nicht diesen Weltanschauungen unterwerfen wollen, müssen sich hier leider veralteten Ideen überzeugen.

Hier wird durch die Ideen einiger im Namen aller schlichtweg ein Diktat im aufgezwungen, die mit modernen Gesellschaftsordnungen nicht zurecht kommen. Und das im hochpersönlichen Bereich, in dem der Staat nichts zu suchen hat.

Re: Die Religiösen werden immer dagegen sein.

Kinder sind weder ausschliesslich reine Privatsache, noch Eigentum. Sie haben einen Anspruch auf besondere Aufmerksamkeit durch die Gesellschaft. Auf diesem Anspruch beruht jedes gute Jugendwohlfahrtssystem.

Das Recht auf Achtung der Privatsphäre ist nicht das einzige Grundrecht.

Gast: netzwerker5
22.09.2012 22:27
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Was hat dies mit ethik zu tun

Sie wünschen - wir spielen. Gegen Bares kann sich doch schon jeder alles kaufen. Übrigens: Euthanasie wurde schon lange nicht mehr "ethisch" bearbeitet.

Gast: nichols
22.09.2012 22:18
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doppelmoral

Aus der Empfehlung der Kommission spricht meiner Meinung nach mehr die political correctness als eine echte Auseinandersetzung mit dem Thema.

Wie lässt sich zum Beispiel die Präimplantations- Selektion (und auch das Abtreibungsrecht) mit dem Recht eines Menschen auf Leben vereinbaren? Oder mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, laut dem Behinderte und Kranke nicht diskriminiert werden dürfen?

Warum hat ein 80jähriger ans Bett gefesselter Demenzkranker mit einer Lebenserwartung von fünf Jahren ein Recht auf Leben, ein kranker Embryo mit der gleichen oder einer höheren Lebenserwartung aber nicht? Weil er sich- dieser Verdacht liegt nahe- für den Staat nicht "auszahlt"? Oder weil er noch keine Gelegenheit hatte, sich jemanden zu suchen, der seine Interessen vertritt?

Wie definiert man eine "schwere, nicht therapierbare Erbkrankheit"? Reicht Down- Syndrom? Oder Gehörlosigkeit oder ein fehlender Finger? Oder Unfruchtbarkeit? Oder muss es etwas wirklich lebensbedrohliches sein, wie z.B. Anencephalie?

Eltern mit "ab-normen" Kindern haben eine schwere Aufgabe. Die meisten kümmern sich liebevoll um ihre Kinder, auch wenn diese keine hohe Lebenserwartung haben. Wir machen es ihnen aber sicher nicht leichter, wenn wir ihre Kinder per Gesetz als nicht lebenswürdig eingestuft werden- als Fehler der Natur, als wertlos.

Was wiegt mehr: das Recht der Eltern/ der Gesellschaft auf (gesunde) Kinder oder das Recht der Kinder auf Leben?

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