Dies sei der Versuch, „über die SPÖ eine Partei mit Steuergeld zu kaufen“, wetterte Jörg Haider, nachdem sich Heide Schmidt am 4.Februar 1993 mit vier weiteren Mandataren von der FPÖ losgesagt hatte. Er werde bis zum Höchstgericht gehen, drohte Haider und kündigte eine Amtshaftungsklage gegen den damaligen Nationalratspräsidenten Heinz Fischer (SPÖ) sowie die Aufteilung des FPÖ-Klubs in fünf Fraktionen an, um solcherart ebenfalls mehr Klubförderung zu bekommen.
Wie die Geschichte ausging, ist bekannt: Am 19.Februar1993 erkannte Heinz Fischer dem LIF den Klubstatus im Parlament zu. Am 17.Dezember desselben Jahres wies der Verfassungsgerichtshof Haiders Klage ab. Und die FPÖ sollte sich erst später spalten – da allerdings aus anderen Gründen.
Nun ist die Situation mehr oder weniger dieselbe. Abgesehen davon, dass sich der Vorwurf der Käuflichkeit diesmal nicht vorrangig auf „Steuergeld“ bezieht. Ob dieser übrigens zu Recht besteht, müssen die Gerichte klären. Es spricht aber vieles dafür, dass er auch diesmal zu Unrecht erhoben wird.
Auf politischer Ebene zu klären – und zwar relativ rasch – wird hingegen die Frage sein, ob den fünf ehemaligen BZÖ-Abgeordneten, die nun ins Stronach-Lager gewechselt sind, ebenfalls der Klubstatus zuerkannt wird. Als Präzedenzfall gilt eben diese seinerzeitige Gründung des Liberalen Forums. Auch sie erfolgte während der laufenden Legislaturperiode. Eine kleine Unschärfe gibt es jedoch: Wechselten damals alle fünf Mandatare direkt von der FPÖ zum LIF, so sind zwei der fünf BZÖ-Mandatare, die nun zu Stronach überliefen, zuletzt parteifrei gewesen, nachdem sie im Streit von Buchers Partei geschieden waren.
Dennoch wird die heutige Parlamentspräsidentin Barbara Prammer dem Stronach-Klub letztlich ihren Segen nicht verweigern können. Denn zu ähnlich sind die Parallelen zum Fall LIF. Man wird dem Verfassungsjuristen Heinz Mayer recht geben müssen, der meint: „Da hat niemand etwas zu entscheiden, zu genehmigen oder festzustellen – die schließen sich zusammen und geben das der Präsidentin bekannt.“
Wobei ein fahler Beigeschmack bleibt: Gewählt hat die Stronach-Abgeordneten nämlich niemand. Allerdings hat auch keiner die BZÖ-Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger oder den erst orangen, dann parteifreien Erich Tadler gewählt. Erst ein echtes Persönlichkeitswahlrecht würde solchen Mandataren wirklich die Legitimation geben, sich auch während laufender Legislaturperiode zu neuen Fraktionen zusammenzuschließen zu können.
Für den aktuellen Fall kommt dies zu spät. Das Parlament wird bis zum Rest dieser Legislaturperiode also wohl aus sechs Fraktionen bestehen. Wie viele es danach sein werden, lässt sich nicht vorhersagen. Noch ein paar solcher TV-Auftritte wie in der jüngeren Vergangenheit und auch Frank Stronachs Umfragebonus könnte rasch wieder dahinschmelzen. Sein Image als seriöser, tougher Macher mit Visionen hat darunter – der Dauerwiederholung der stets gleichen Standardsätze aus der „Wahrheit, Transparenz und Fairness“-Kiste – ohnehin schon gelitten.
Dennoch hat Frank Stronach eine (ganz gute) Chance. Zumindest als One-Hit-Wonder. Für Josef Bucher hingegen könnte es nicht einmal dafür reichen. Es ist zwar bewundernswert, wie er nun um sein politisches Überleben und das seiner Partei kämpft. Und auch der Versuch einer Neuausrichtung seiner Partei in der Vergangenheit verdient Respekt.
Doch ist er dabei auf halbem Wege stehen geblieben. Zum einen haftet der Partei der Geburtsfehler an, eine von Jörg Haider gegründete zu sein, dessen Erbe (oder besser: Hypothek) Bucher, gerade auch, was das Personal betraf, zum Teil übernehmen musste. Und zum anderen hat sich Bucher zu keinem wirklich eindeutig bürgerlich-liberalen Kurs à la FDP durchringen könnten. Bucher wählte eine ländlichere, konservativere, kleinbürgerliche Variante.
Blöd nur, dass sich diese Klientel auch zu Frank Stronach hingezogen fühlt. Dem armen „Steirerbuam“, der es in Amerika zu etwas gebracht hat. Diese Story kann Josef Bucher leider nicht bieten.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.10.2012)















