Das Ende der Privatheit und die Ohnmacht der Datenschützer

Die Aufregung über die Weitergabe von Medikamentendaten hat etwas Gutes: Es wird darüber diskutiert, wie privat wir in Zeiten wie diesen noch sein können.

Lehnen wir uns einmal alle kurz zurück und entspannen. Noch fehlen der Aufregung um die Weitergabe von Medikamentendaten durch Ärzte und – wie wir jetzt wissen – Krankenhäuser wesentliche Ingredienzien, damit sie zu einem veritablen Skandal wird. Noch geht es darum, dass Ärzte einer US-Marketingfirma bekannt gegeben haben, welche Medikamente sie verschreiben, damit am Ende Pharmaunternehmen wissen, wo sie welche Medikamente am effizientesten bewerben und absetzen können. Das ist ärgerlich, wenn die Gesundheit von Menschen derart vermarktet wird, aber gegen eine anonymisierte Weitergabe hat selbst die Datenschutzkommission nichts.

Sollte sich jedoch in den kommenden Tagen herausstellen, dass die Weitergabe auf eine Art und Weise erfolgt ist, die die Zuordnung von Medikamenten zu einzelnen Patienten ermöglicht, dann haben wir den veritablen Skandal. Dann wird man nicht nur die Ärzte belangen müssen, die ihre Schweigepflicht für 432Euro im Jahr verletzt haben; dann wird man nicht nur die Spitäler abstrafen müssen, die Liebkind der Pharmaindustrie sein wollten. Dann muss sich der Staatsanwalt vor allem auch die Verantwortlichen der Ärztekammer und der Datenschutzkommission vorknöpfen, die von der Aktion seit Langem gewusst haben, sie sogar genehmigt haben, es aber nie der Mühe wert gefunden haben, die Medikamentendatenweitergabe zu überprüfen und zu kontrollieren.

Das ist für Institutionen bemerkenswert, die sich – wie die Datenschutzkommission – gern als Hüter unserer Privatheit darstellen. Derentwegen wir lächerlicherweise bei unserer eigenen Telefonrechnung nicht wissen dürfen, welche Nummer wir angerufen haben, weil aus datenschutzrechtlichen Gründen die letzten drei Ziffern durchgeixt sein müssen, und die verbietet, eine Videokamera im Auto mitlaufen zu lassen, weil damit „wir alle mit dem Gefühl leben müssten, permanent überwacht zu werden“. Eine ziemlich lächerliche Begründung, seit wir wissen, was die NSA macht.

Und das ist auch für eine weitere Institution – die Ärztekammer – bemerkenswert, die sich lautstark und heftig gegen die Einführung der elektronischen Krankenakte wehrt, angeblich aus Sorge um den Datenschutz der Patienten. Wenn es aber darum geht, dass Ärzte von sich aus Daten weitergeben, dann hat man sich mit einem Schreiben begnügt, in dem eine Teilnahme am Programm „nicht empfohlen“ wird.

Die grundsätzliche Debatte, die es wegen der Rezeptdaten gibt, ist aber gerade in diesen Zeiten wichtig. Privatheit gibt es heute nicht mehr. Alles, was wir machen, wird irgendwo registriert und gespeichert: Die Supermarktkette weiß dank der Kundenkarte, was wir einkaufen; der Mobilfunkbetreiber weiß, wo wir uns aufhalten; die kostenlose App für das Handy liest das Adressbuch oder erstellt Bewegungsprofile; und Google weiß ohnehin alles über uns, was die NSA gern wissen würde.

Gesetzgeber und Datenschützer haben auf die neuen Realitäten nicht oder nur zögerlich reagiert (die aktuelle EU-Datenschutzrichtlinie stammt beispielsweise aus dem Jahr 1995, als die meisten Menschen noch keine Ahnung hatten, was das Internet überhaupt ist). Mithilfe des Internets oder eines Handys kann man heute mehr über jeden Einzelnen von uns erfahren als durch die letzten drei Ziffern einer angerufenen Telefonnummer oder dadurch, dass man jemanden auf der Straße filmt.


Dazu gehört in erster Linie auch eine Schärfung des Bewusstseins jedes Einzelnen. Wer sich über kostenlose Software für sein Handy freut oder über die paar Prozente, die eine Kundenkarte bringt, muss sich dessen bewusst sein, dass er nicht der Kunde ist, sondern das Produkt. Die Daten über ihn sind für die Firma wertvoller als die paar Dollar für die App oder die paar Prozente, die man Stammkunden gewährt.

Immerhin aber hat der Einzelne die Möglichkeit, die Entscheidung darüber selbst zu treffen. Die Ärzte und Spitäler haben ihren Patienten diese Möglichkeit bei der Weitergabe der Daten nicht gegeben, sondern heimlich Profit mit ihnen gemacht. Nicht unbedingt die besten Voraussetzungen, um Vertrauen für die Einführung der elektronischen Krankenakte zu schaffen.

E-Mails an: norbert.rief@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Teuere Medikamente
Österreich

Patientendaten: Korruptionsstaatsanwalt ermittelt

Wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung wird gegen Ärzte und Unternehmen ermittelt. Entscheidend wird sein, ob Ärzte als Amtsträger gelten.
Ärztin und Patientin
Wien

Patientendaten: Experte warnt vor Generalverbot

Die Weitergabe mancher Daten sei für die Koordination des Gesundheitsangebots notwendig.
Österreich

Was Ärzte für 432 Euro verkaufen

Gesundheitsdaten: Der „Presse“ liegt ein Vertrag zwischen IMS Health und einem Arzt vor. Geliefert wird nicht nur das Rezept, Alter und Geschlecht des Patienten, sondern Diagnosen, Therapien, Laborwerte und mehr.
Steirische KAGes liefert "Verbrauchsdaten" an IMS Health
Österreich

Steirische KAGes liefert "Verbrauchsdaten" an IMS Health

Eine personalisierte Verwendung oder Rückschlüsse auf Patientendaten seien bei den ausgetauschten Daten "völlig auszuschließen", sagt die steirische Krankenanstaltengesellschaft.
Österreich

Datenhandel: Verbot geplant

Reaktionen. Versicherungen und Kammern wollen Kooperation mit Marktforschern wie IMS untersagen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.