Wissen ist Macht? Wissen ist Service

Neuer Stil heißt neuer Umgang mit dem Bürger. Rund um die Koalitionsverhandlungen sollten sich SPÖ und ÖVP an ein Versprechen erinnern.

Die gute Nachricht ist: So entsetzlich intransparent ist Österreich auch wieder nicht, wie eine aktuelle Studie vermuten lässt. Dort rangieren wir auf dem letzten Platz weltweit. Wie schon im Vorjahr.

Die schlechte Nachricht ist: So gut ist die gute dann doch nicht. Denn es als Branchenwehleidigkeit abzutun, wenn Journalisten das miese Ranking als Gelegenheit nutzen, um sofort nach einer Lockerung des verfassungsrechtlich abgesicherten Amtsgeheimnisses zu rufen, greift zu kurz. Zugegeben, es macht den Job mühsam, wenn Behörden bei Journalistenfragen zu Pestiziden und Bienen schweigen und Anrufe zu öffentlich finanzierten Studien mit „Amtsgeheimnis“ beantworten. Mehr Transparenz würde die Arbeit leichter (und Artikel gehaltvoller) machen. Allerdings: Einer Branche, die mit Information handelt, primär Eigennutz zu unterstellen, wenn sie fordert, dass der Staat all seinen Bürgern ein umfassendes Recht auf Information einräumt, ist: ein Witz.

Deshalb zu Ernsterem: Österreich braucht ein Gesetz für Informationsfreiheit, weil die Rechtspraxis weder dem gesellschaftlichen noch technischen Stand des 21.Jahrhunderts entspricht. Während der Staat (sowie Konzerne) recht flott digital Daten der Bürger sammelt, tun die Behörden umgekehrt bei Anfragen so, als müssten sie die Antwort unter großem Ächzen in den Tiefen staubiger Archivlabyrinthe suchen. Im Zweifel sagt man lieber Nein. Das ist auch rechtlich einfacher. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand erfolgreich gegen eine verweigerte Dienstleistung wehrt, ist überschaubar. Man kann zwar bis vors Höchstgericht ziehen – allerdings nur, um dort im Erfolgsfall eine Rechtsverletzung festgestellt zu bekommen. Für die Information selbst muss man wieder zurück an den Start – mit ambivalenten Erfolgsaussichten. Wobei es sich zwecks Nervenschonung empfiehlt, bereits vor der allerersten Behördenanfrage die Gesetze zu studieren: Transparenz gibt es nämlich nicht en bloc. Wo der Staat wie viel gewährt, regeln diverse Einzelbestimmungen.

Man sieht schon: Die Idee, das Regel-Ausnahme-Verhältnis beim Amtsgeheimnis explizit umzukehren und ein thematisch nicht eingegrenztes Informationsrecht festzuschreiben, ist charmant. Die nötige Abwägung zwischen Recht auf Auskunft und Datenschutz könnte man dabei, wie die Initiative transparenzgesetz.at vorgeschlagen hat, in die Hände von „Informationsmanagern“ legen, die im Einzelfall prüfen, ob es berechtigterweise etwas zu verschweigen gibt.

Ob das so kommen wird, ist offen. Rot-Schwarz versichert zwar, das Amtsgeheimnis lockern zu wollen. Allerdings ist die geplante Umsetzung schon vor der Wahl gescheitert. Woran genau, weiß man offiziell nicht. Die Forderung nach Transparenz gilt offenbar nicht für den Weg dorthin. Da man Details nicht kennt, kann man nur spekulieren, was eine wirklich gute Regelung brächte.


Und das ist einiges. Erstens: ein wenig Staatserziehung durch den Bürger (statt umgekehrt). Wer damit rechnen muss, dass die Kosten von öffentlichen Bauprojekten einsehbar sind, geht mit Steuergeld eventuell maßvoller um.

Zweitens: bessere Statistiken. Wer Auskunft geben muss, braucht Daten, die wiederum Basis für Reformen sind. Derzeit leben wir in einem Land, in dem der Staatsschuldenausschuss nicht weiß, wie hoch die Staatsschulden konkret sind. Drittens: Angebot schafft Engagement. Bürger, die sich für Dinge interessieren, die sie unmittelbar nichts angehen, gelten bis dato als Querulanten. Gleichzeitig ruft die Politik den Bürgern zu: „Engagiert euch!“ Und merkt nicht einmal die Ironie.

Viertens: Hoffen darf man auch auf eine sachlichere Datendebatte. Derzeit schreit einer heute „Datenschutz!“ und morgen „Transparenz!“, je nachdem, was ihm gerade nützt. Fünftens: Was auch eine gute Regelung nicht bringt – die Lösung aller Sorgen. Im Vorzeigetransparenzland Schweden gab es helle Aufregung, da die Behörden Bürgerdaten in großem Stil an Firmen verkauften – legal. Wobei man das auch in Österreich haben kann. Zwölf Justizbeamte wurden angeklagt, da sie Daten an private Kreditauskunfteien verkauften. Man habe sich nichts dabei gedacht. Auch das ist „Amtsgeheimniskultur“ in Österreich.

E-Mails an:ulrike.weiser@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.11.2013)

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