12.02.2012 01:42 | Meine Presse Merkliste0

In Europa geht die Angst vom Volke aus

DORIS KRAUS (Die Presse)

Sollen die Europäer über den neuen EU-Vertrag abstimmen? Ja, aber dann bitte alle gemeinsam.

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Valéry Giscard d'Estaing tat etwas im Hochsommer sehr Gefährliches: Er nahm ein Streichholz, zündete es an und warf es in einen trockenen Blätterwald. Zumindest hatten seine Aussagen vor dem EU-Parlament zum neuen EU-Vertrag eine ähnliche Wirkung. Denn die Feststellung, dass der mühsam auf Kompromiss getrimmte Vertrag gegenüber der ursprünglichen EU-Verfassung in Wahrheit nur „kosmetische“ Änderungen beinhalte, ließ umgehend die Freudenfeuer im Lager derer auflodern, die auch den Reformvertrag unbedingt wieder einer Volksabstimmung unterziehen wollen.

Die Gegner eines neuen Referendums waren ebenso rasch mit dem Feuerlöscher zur Stelle: Giscard d'Estaing würde wohl kaum etwas anderes sagen. Immerhin gilt er als Vater der EU-Verfassung und Verursacher des ursprünglichen 490-Seiten-Konvoluts, das im Juni 2005 von Niederländern und Franzosen per Referendum an die Absender retourniert wurde. So ein „Alterswerk“ muss verteidigt werden.

Richtig ist auch die Anmerkung, dass die Anhänger von Volksabstimmungen, die sich gerne als die einzig wahren Freunde des Volkes gerieren, etwas unehrliche Makler sind. Sie wollen entweder die jeweilige Regierung über eine negative Volksabstimmung stolpern lassen – wie etwa die britische Tory-Opposition – oder die Paralyse der EU durch ein neues Nein ad infinitum verlängern. Über jeden Verdacht erhaben sind einzig die Iren, die von Anfang an klar gemacht haben, dass sie grundsätzlich über alle EU-Verträge abstimmen.

Diese Einwände der Referendumsgegner sind schlüssig, lassen aber die Gretchenfrage unbeantwortet: Ist der neue Reformvertrag eine bloße Anpassung der EU-Mechanismen, um die erweiterte Union arbeitsfähig zu machen? Das behaupten Staaten wie Frankreich, die Niederlande, Dänemark und Großbritannien, die um jeden Preis ein Referendum vermeiden wollen. Oder hat sich an der Substanz der EU-Verfassung im Wesentlichen nichts verändert? Das sagen viele der Länder, die die alte Verfassung bereits ratifiziert hatten. Also auch Österreich. Im ersten Fall bräuchte man keine Volksabstimmung, im zweiten schon.

Der Grund, warum einige Regierungen das Volk am Sprechen hindern wollen, ist ein einfacher: Sie haben „Schiss“, wie das der dänische sozialistische Parteichef Villy Søvndahl kernig-kerlig ausdrückt. Seit den negativen Abstimmungen 2005 geht die Angst in Europa vom Volke aus und keine Regierung will riskieren, die in EU-Dingen eher unberechenbaren Bürger zu befragen.

Aber obwohl „weiterwursteln“ hierzulande als politische Handlungsmaxime gilt, kann das nicht die Basis sein, auf der eine Europäische Union mit 27 und möglicherweise mehr Mitgliedern errichtet wird, die sich als einen der wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Blöcke der Welt begreift. Die einen legen das Feuer, die anderen treten es wieder aus. Was bleibt ist ein Glutnest der Unzufriedenheit.

Also ist Klarheit gefordert, um diese unbefriedigende Situation ein für alle Mal zu bereinigen. Entweder der Reformvertrag ist für die Bürger so unwichtig, dass niemand darüber abstimmt. Oder er ist so wichtig, dass alle darüber abstimmen. Aber nicht in nationalen Volksabstimmungen, sondern in einem EU-weiten Referendum, in dem es die Chance auf ein Resultat gibt, das die Wirklichkeit möglichst getreu widerspiegelt.

Das Instrument dafür existiert noch nicht, kann aber wohl nicht so schwer zu schaffen sein. Immerhin beginnt heute, Montag, eine Regierungskonferenz, die den neuen EU-Vertrag unter Dach und Fach bringen soll. Obwohl deren bereits festgelegtes Mandat nicht mehr aufgemacht werden sollte, endet sie mit einem EU-Gipfel im Oktober. Und dessen inoffizielle Tagesordnung ist noch offen.

Eines aber ist sicher nicht akzeptabel: dass die am stärksten euroskeptischen Staaten quasi ein Referendums-Monopol erhalten. Wenn die Briten über den neuen EU-Vertrag abstimmen, sagen sie hundertprozentig nein. Auch die Niederländer scheinen ein Wackelkandidat zu sein. Es kann aber nicht angehen, dass der Rest der EU von diesen Ländern in Geiselhaft genommen wird und wegen nationaler Befindlichkeiten auf der Stelle treten muss.

Anders sieht die Sache aus, wenn sich eine echte europäische Mehrheit gegen den neuen EU-Vertrag ausspricht. Dann heißt es „zurück zum Start“. Ist die Mehrheit der Bevölkerung aber dafür, dann könnten die EU-Staaten endlich wieder mit dem Gefühl agieren, im Einklang mit ihren Bürgern zu handeln. Und das wäre wohl für die EU kein Nachteil.

EU: Keine neuen Zugeständnisse an Polen S. 5


doris.kraus@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2007)

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16 Kommentare
Gast: Freies Europe
28.07.2007 13:31
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Vom Kopf auf die Füße

Bei den EU-Oligarchen geht die Angst vor dem Volk um.

Gast: plebs potus
23.07.2007 14:22
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Angst vor dem Volke

hat nur ein Despot

Gast: plebs potus
23.07.2007 14:20
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solange die EU-VERFASSUNG die Todesstrafe über die Hintertüre zulässt

ist diese Verfassung für mich ein Dokument der Europäischen Diktatur aus EVP und Heuschreckenlobbies.

Wer der Todesstrafe zustimmt kann weder christlich, noch sozial, wirtschaftskompetent, zukunftsorientiert, für die Kinder oder sonst etwas sein.

Wer die Todesstrafe unterstützt wendet sich von Gott ab und von den Demokratischen und Liberalen und Sozialen Grundsätzen ab und gibt künftigen Diktatoren das perfekte Mittel für das perfekte Regime.

Videoüberwachung, nichtverantwortliche, immune und anonyme Machthaber ohne Transparenz (unsere !), immer strengere Einschränkung der persönlichen und Rede- und Versammlungsfreiheiten, säen von Angst und Propagation von Militäranschaffungen, Radikalisierung des Klassen- und Überlebenskampfes und die GELDGEILEN BONZEN KÖNNEN MACHEN WAS SIE WOLLEN, denn die Unterstützung einer gierigen, arroganten und machtbesessenen ÖVP und SPÖ haben sie ja schon.

Adios Libertad

Antworten Cicero
23.07.2007 17:14
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Man sollte wissen, wovon man redet!

Plebs potus am 23.07.2007 um 14:20, das ist ein derartiger Unsinn, den Sie hier verbreiten.
In der strittigen EU-Verfassung steht ausdrücklich und wörtlich: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt und hingerichtet werden“. Noch kürzer geht’s nicht!
Die EU-Verfassung verweist in diesem Zusammenhang auf die Europäische Menschenrechtskonvention, deren Entstehung noch vor der Gründung der EU begonnen hat und in der ebenfalls steht, die Todesstrafe ist abgeschafft. Aber es gibt dort eine Ausnahmeregelung für Kriegszeiten, die eingeschränkte Todesurteile erlaubt.
Aber, die EMRK ist keine Aktivität der EU, sondern des Europarates. Der wiederum wurde durch die Rede Winston Churchills an der Uni Zürich vom 19. Sept. 1946 dazu veranlaßt. Bald aber zeigte sich, will man das Ziel erreichen, muß man Kompromisse eingehen und einer der Kompromisse war eben der Artikel zur Todesstrafe in Kriegszeiten.
Also, entweder die Ausnahme oder gar keine Menschenrechtskonvention. Was ist besser?

Antworten Antworten Cicero
23.07.2007 17:27
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Die Fakten

Noch eins, plebs potus am 23.07.2007 um 14:20, wenn Ihnen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht paßt, ist das Ihr gutes Recht.
Aber die EU dafür verantwortlich machen, was in der EMRK steht, ist nicht nur falsch, sondern insbesondere auch die falsche Adresse für eine allfällige Korrektur. Wenn Sie die EMRK geändert wissen wollen, müssen Sie zum Europarat gehen und nicht zur EU. Es ist undenkbar, daß die EU gewissermaßen im Rückwärtsgang eine Änderung herbeiführt.
Der Europarat hat die EMRK – übrigens unter massive Mitwirkung der UNO - beschlossen und die europäischen Staaten haben sie durchwegs ratifiziert.
Die EU hat die EMRK übernommen und stellt sie für einen Beitritt zur EU als oberste Bedingung in die Verhandlungen.
Das sind die Fakten, die Sie zur Kenntnis nehmen sollten, bevor Sie hier über die EU-Verfassung daherreden.
Es würde Ihre Größe zeigen, wären Sie bereit, Ihren Irrtum zuzugeben!

Ophicus
23.07.2007 10:42
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Wenn man die Briten fragt...

Wenn die Briten über den neuen EU-Vertrag abstimmen, sagen sie hundertprozentig nein. Wenn man EU weit abstimmt könnte sich ein Ja ausgehen. Zwar nicht hundertprozentig, aber die Chancen sind recht gut.
Folglich - so der Schluss von Frau Kraus - müsse man nur europaweit abstimmen, und das Problem sei gelöst.
Der kleine, kaum erwähnenswerte, Haken an der Sache: das darf man nicht. Dummerweise ist Großbritannien (noch) ein souveräner Staat. Ganz abgesehen davon, dass die EU den Modus einer EU-weiten Volksabstimmung meines Wissens nicht vorgesehen hat dürften der britischen Verfassung auch die Grundlagen fehlen die eine Verfassungsänderung per EU-Wahl möglich machen.
Und jetzt kommen wir zu dem wirklich lustigen Teil: Würde man die britische Verfassung ändern wollen um solche Verfassungsänderungen per EU-Referendum durchzuboxen würden die Briten ziemlich sicher auch nein sagen.

Man kann sich ärgern über die Bremser, aber zwingen kann man sie zu nichts. Alles andere ist Wunschdenken.

Antworten vizue2005
26.07.2007 00:36
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Re: Wenn man die Briten fragt...

daher wird es früher oder später eine EU der zwei Geschwindigkeiten geben. Kerneuropa und der Rand, Österreich wird sich gut überlegen müssen, wo wir dabei sein wollen!

Antworten Gerald
23.07.2007 11:07
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Re: Wenn man die Briten fragt...

Messerscharf erkannt, eine europaweite Volksabstimmung ist rechtlich nicht möglich. Diese Möglichkeit ist allerdings vorgesehen in *Trommelwirbel, Paukenschlag*: der EU-Verfassung!!! Auch das ein Grund, warum die EU-Politkamarilla so vehement auf die Verfassung drängt, denn dann kann man die Bevölkerung in den Nationalstaaten noch leichter übertölpeln.
Die EU soll ein Staatenbund sein, kein Bundesstaat. Wenn die Länder es nicht schaffen sich auf einen gemeinsamen Kompromiss (wie z.B. Irakkrieg, Euro-einführung, Arbeitsmarktfreigabe für Ex-Ostblockländer) zu einigen, nun dann ist es halt so, das muss nicht immer schlecht sein. Es kann aber nicht sein, dass eine Mehrheit der Länder über eine Minderheit drüberfährt!

Antworten Antworten vizue2005
26.07.2007 00:39
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Re: Re: Wenn man die Briten fragt...

Es kann aber offensichtlich schon sein, dass bei derzeit notwendiger Einstimmigkeit ein Land 26 andere behindert. Wie lange soll so etwas gut gehe?

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eu verfassungsvertrag

solange im modifizierten verfassungsvertrag die todesstrafe vor und während eines krieges vorgesehen ist,

solange es den einsatz der streitkräfte im inneren mit schiessbefehl zur auflösung von demonstrationen und "unruhen" gibt, werde ich nicht müde, meine stimme dagegen zu erheben und zu warnen.

die eu bereitet sich schon auf soziale unruhen, die garantiert kommen werden, vor.

es hat schon einmal das bundesheer auf demonstrierende geschossen, ich will das nicht auch noch erleben.

mfg
mc

Antworten eisenvater
30.08.2007 15:29
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wo steht das

ich habe eben nachl langer suche den eu vertrag im internett gefunden. die ersten 50 seiten gelsen bleiben immer noch 190. kannst du mir bitte sagen wo genau stehen soll das es erlaubt ist unruhen gewaltsam aufzulösen und die todesstrafe, warum auch immer, wieder einzuführen.

Antworten Gast: Clemens
23.07.2007 17:02
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Re: eu verfassungsvertrag

nun die meisten, die sich hier zur eu verfassung äußern können entweder nicht lesen oder haben die eu verfassung nie gelesen, denn die eu grundrechtecharta sieht in Art II-62 ein absolutes verbot der todesstrafe vor...aber was hilfts wenn man vor hass gegen die eu blind ist ...

und @gerald: dass die eu-verfassung volksABSTIMMUNGEN vorsieht entsprchicht auch nicht den tatsachen...

Gast: Myguest
23.07.2007 10:13
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schlechter artikel

"Im ersten Fall bräuchte man keine Volksabstimmung, im zweiten schon."

Was für ein Quatsch, Frau Kraus. Sie müssten wissen, dass dies vor dem VGH nie entschieden wurde!

5! Setzen

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Ärgerlich

Und? Möchte Madame Kraus die europäischen Verfassungen und die völkerrechtliche Souveränität der einzelnen Staaten auch gleich außer Kraft setzen lassen? Oder wie stellt sie es sich vor, dass Deutsche oder Polen über die österreichische Souveränität (die ja durch die EU-Verfassung verloren ginge) per Volksabstimmung entscheiden?

Wir sind in Europa mittlerweile auf einem Niveau angelangt, das jeder Beschreibung spottet. Alles, was zwischen 1789 und 1848 in Europa errungen wurde, was bis 1945 stets unvollkommen und schwerst gefährdet war, um danach endlich verwirklicht zu werden, darauf wird "geschissen" (um bei obiger Diktion zu bleiben).

Einem Verfassungsoktroy wird applaudiert ("sonst geht nichts weiter" - was soll überhaupt weitergehen?). Selbst im Irak wurde die konstituierende Nationalversammlung gewählt und über die Verfassung per Volksentscheid abgestimmt.

Besonders verwerflich: die Rolle der Medien, die nicht mehr ernst zu nehmen sind. Ausnahmslos.


Antworten Gast: österreicher
23.07.2007 08:15
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Re: Ärgerlich

sehr guter kommentar, miezekatze!
österreicher

Gast: österreicher
22.07.2007 21:09
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wo sind wir denn?

wer den blöden vertrag nicht will, der soll auch nicht durch ihn leiden!
politiker sind handlanger, keine regenten!
also weg mit der verfassung, es wurde abgestimmt, die antwort in nl und fr war nein!
österreicher

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