Doppelpass: Ein Geheimnis, das keiner wissen will

Schild der Passkontrolle auf einem Flughafen
Schild der Passkontrolle auf einem Flughafen(c) BilderBox
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Das türkische Konsulat ermuntert offenbar Neo-Österreicher, die türkische Staatsbürgerschaft zu behalten. Das ist illegal, kümmert aber keinen.

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie beantragen in einem Land, das nicht Ihre ursprüngliche Heimat ist, die Staatsbürgerschaft. Dafür müssen Sie Ihre alte ablegen. Im Konsulat Ihres ersten Heimatlandes gibt man Ihnen dabei folgenden Rat: Kommen Sie wieder, wenn Sie den neuen Pass haben, dann stellen wir Ihnen den alten neu aus. Dann können Sie in Ihrem Herkunftsland weiter problemlos arbeiten, erben, Land kaufen, Karriere machen oder auch wählen. Natürlich müssen wir Sie darauf hinweisen, dass ein Doppelpass nach der Rechtslage Ihrer neuen Heimat illegal ist, aber de facto wird das nicht geahndet. Wir machen das ja seit Jahrzehnten so.

Was, liebe Leser, würden Sie in dieser Situation machen? Die Antwort ist nicht ganz einfach. Das Angebot ist zwar nicht korrekt, aber verführerisch und einige zehntausende – genaue Zahlen fehlen – Österreicher türkischer Herkunft greifen zu. Nicht alle muss das Konsulat „beraten“, die meisten wissen aus dem Bekannten-kreis, dass die Option besteht. „Na und?“, könnten Sie jetzt fragen. Was kümmert das den Rest von Österreich? Und was ist so schlimm daran, außer dass es rechtswidrig ist? Nun, doch so einiges.

Da wäre der Umstand, dass eine offizielle Vertretung der Türkei, wie mehrere Zeugen schildern, indirekt zum Gesetzesbruch ermuntert. Das ist gegenüber der Republik ein fragwürdiges Verhalten, aber auch gegenüber den Österreich-Türken. Denn während die Beamten ihre Hände in Unschuld waschen (Doppelstaatsbürgerschaften sind in der Türkei erlaubt), verlieren die Doppelpassbesitzer bei Entdeckung die österreichische Staatsbürgerschaft, wie Thomas Rainer Schmitt vom Institut für Zivilrecht der Uni Wien erklärt. Wenn diese den österreichischen Pass verlängern, machen sie sich sogar strafbar. Doch derlei nimmt das Konsulat offenbar in Kauf: Auslandstürken sollen der ersten Heimat als Investoren und vor allem als Wähler verbunden bleiben. Denn bis auf das Wahlrecht würde die legale „Blaue Karte“, eine Art türkischer Personalausweis, viele Vorteile der Staatsbürgerschaft abdecken. Doch die Auslandstürken sind ein wichtiger Wahlfaktor – noch mehr, seit man bequem vor Ort, im Konsulat, wählen kann.

Kritisieren muss man aber nicht nur das Konsulat, sondern auch das hiesige Außenministerium. Denn man darf spekulieren, dass diese Praxis den heimischen Behörden nicht ganz verborgen geblieben ist. Leute, die sich mit der Materie beschäftigen, deuten das zumindest an. In dem Fall hätten auf diplomatischer Ebene längst Gespräche mit der Türkei stattfinden müssen, aber man wollte wohl „keine Wellen“ schlagen.

Diese „österreichische Lösung“ verhindert eine ehrliche Debatte. Offiziell ist Österreich streng bei Doppelstaatsbürgerschaften. Begründet wird das mit dem alten Europaratsabkommen zur Doppelpassvermeidung und damit, dass zwei Pässe die Integration hemmen. Wenn man das aber ernst meint, muss man auch, wenn es diplomatisch heikel wird, hinsehen. Meint man es aber nicht ernst, muss man über eine Reform reden.

Tatsächlich lassen sich für beide Modelle – strenge Handhabung sowie Lockerung bei Doppelpässen – Argumente finden. Die einen sagen, man müsse sich zu einem (nur einem) Land bekennen. Die anderen fragen: „Wozu einen Teil der Identität aufgeben?“ Wer einen Loyalitätskonflikt habe, habe ihn unabhängig vom Pass. Allerdings spielt Erdoğan, der aus den erwähnten Gründen heftig für Doppelpässe lobbyiert, den Skeptikern in die Hände: Der machtbewusste Ministerpräsident begrüßt Türkischstämmige auf Auslandstouren als „Mein Volk“ und agiert generell nach dem Motto „Einmal Türke, immer Türke“. Mehr Doppelpässe hieße, Erdoğan beim Ausbau seiner nationalistischen Machtbasis im Ausland zu helfen.

Integrationsexperte Heinz Faßmann schlägt daher einen dritten Weg vor, der sich nicht an patriotischem Gefühl orientiert: Das Konzept, dass die Staatsbürgerschaft über mehrere Generationen vererbt wird und das auch hierzulande gilt, passe nicht mehr zu einer mobilen Gesellschaft. Dort, wo man (oder bei Neugeborenen: die Eltern) länger und rechtmäßig wohne(n), solle man auch Bürger werden. Es ist dies aber nur eine von vielen Ideen für eine Debatte. Man müsste sie nur führen.

E-Mails an:ulrike.weiser@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.05.2014)

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