Die Bundesländer und ihr Instabilitätsverschleierungspakt

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Der Rechnungshof zeigt erneut, wie ein wild gewordener Föderalismus die finanzielle Gesundheit der Republik massiv gefährdet. Wer stoppt den Irrsinn?

Zur Einstimmung der Witz des Tages gefällig? Bitte schön: Das Land Kärnten hat eine Haftungsobergrenze von 185,35 Millionen Euro und verletzt diese im Sinn des österreichischen Stabilitätspakts nicht. Der war gut, oder?

Ah, Sie meinen, da wären noch so 13, 14 Milliarden an Haftungen für die Hypo? Schon, aber die rechnen wir aus dem Haftungsvolumen heraus. Und das, was drinnenbleibt, rechnen wir noch einmal mit willkürlichen Risikogewichtungen (zum Beispiel null Prozent für Wohnbauhaftungen) klein, bis es unter die ohnehin selbst gewählte Obergrenze passt. Alles paletti, Stabi-Pakt erfüllt. Schön, oder? Hätten Sie nicht gedacht!

Jetzt aber bitte nicht mit „Na ja, Kärnten halt“ antworten. Kärnten ist leider fast überall. Nur Oberösterreich und Tirol bilanzieren ihre Haftungen halbwegs seriös. Alle anderen tricksen, täuschen und verstecken, was das Zeug hält. Von den rund 70 Milliarden Euro Haftungen, die die Länder haben, werden nur 19 Milliarden in den Stabilitätspakt eingerechnet.

Und das Faszinierende daran: Es ist nicht einmal verboten. Möglich macht das ein ganz besonderer Gesetzespfusch namens „Österreichischer Stabilitätspakt“. Der verpflichtet die Länder, selbst Haftungsobergrenzen festzulegen und diese dann einzuhalten, wobei es bei Nichteinhaltung allerdings keine Sanktionen gibt. Freilich: Was eine Haftung im Sinn des Gesetzes ist und mit welcher Summe die risikogewichtet einfließt, bestimmen die Länder selbst. Mit anderen Worten: Der Stabilitätspakt ist zumindest in Sachen Haftungen eine völlig irrelevante Einrichtung ohne jede konkrete Aussagekraft. Eine Art Instabilitätsverschleierungspakt zur Beruhigung des Wahlvolks sozusagen.

Federführend ausgehandelt hat solche Bestimmungen (die erstmals im Stabilitätspakt 2011 festgelegt wurden) der damalige Vizekanzler und Finanzminister, Josef Pröll, in der heißen Verhandlungsphase 2010 übrigens mit seinem Onkel Erwin aus Niederösterreich, der damals Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz war. Aber eine gehörige Portion Mitverantwortung haben natürlich auch die restlichen acht Landeschefs und die Pröll-Nachfolger Maria Fekter und Michael Spindelegger, die den für die Staatsfinanzen gemeingefährlichen Mist in den Stabilitätspakt 2012 weitergeschrieben und danach in aller Ruhe administriert haben.

Wir wagen hier die Behauptung: Wenn Herr Pröll in seinem neuen Job als Vorstandschef der Raiffeisen-Beteiligung LLI solche Bilanzierungsmethoden in seinen Tochtergesellschaften zuließe, würde er sehr bald den Staatsanwalt vor der Tür haben. Nachdem ihn der Aufsichtsrat zuvor fristlos gefeuert hätte. Aber in der Politik läuft die Sache natürlich anders. Und eine Verantwortung über den Rücktritt hinaus gibt es ja nicht.


Aber es gibt immerhin eine Verantwortung bei amtierenden Politikern. Und die fordern wir jetzt kategorisch ein: Herr Schelling, der jetzt unsere Staatsfinanzen managt, hat angekündigt, bis zum Frühjahr seine Pläne für eine (vom Rechnungshof seit Jahren verlangte) einheitliche Rechnungslegung der Länder und Gemeinden vorzulegen. Das ist schon einmal ein positives Signal, denn Schellings Vorgänger waren ganz offensichtlich zu feig, sich in dieser Angelegenheit mit den Ländern anzulegen.

Wir hätten aber ganz gern, dass hier wirklich transparente und verbindliche Rechnungslegungsregeln vorgeschrieben werden. Und dass diese dann nicht von den Landeshauptleuten wieder kleinverhandelt werden können.

Fakt ist, wir können uns die aktuelle Form eines wild gewordenen Finanzföderalismus schlicht nicht mehr leisten. Und wenn die Länder nicht wollen, muss man sie zu seriöser Bilanzierung eben zwingen. Übrigens, Herr Finanzminister, was sagen Sie denn zu diesem im Rechnungshof-Rohbericht enthaltenen Statement in Sachen Gemeindehaftungen? „Ein Berichtswesen, das den Ländern einen aktuellen Kenntnisstand über diese Haftungen verschaffte und eine Risikobeurteilung erlaubte, war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung nicht eingerichtet.“ Ein schöner Sauhaufen ist das, oder etwa nicht?

E-Mails an: josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2015)

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