Supersauber oder supernackt? Es gilt die Unschuldsvermutung

Die Abhörprotokolle von Walter Meischberger hätten Unterhaltungswert – wenn es da nicht um Korruption in höchsten Regierungskreisen ginge.

Das Wort des Jahres in Österreich lautet „fremdschämen“. Vielleicht hat die Jury da ein bisschen voreilig geurteilt, denn in den letzten Tagen vor Jahresende taucht plötzlich ein neues Wort auf, das auch seinen Charme hat: „supernackt“. So bezeichnet sich Walter Meischberger, Lobbyist im Umfeld des früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser, wenn er erklären soll, wofür er eigentlich seine fetten Honorare kassiert hat.

Die Abhörprotokolle, die dem „Falter“ zugespielt wurden und aufgrund einer dankenswerten Aktion der Grünen jetzt auch öffentlich präsentiert werden dürfen, sind entlarvend: Sie lassen die ohnehin hanebüchenen Erklärungen Walter Meischbergers zu den Zahlungsflüssen in sich zusammenbrechen.

Der frühere FPÖ-Politiker diskutiert darin mit seinen Ex-Geschäftspartnern Grasser und Ernst Karl Plech (der als Aufsichtsratschef bei Bundesimmobiliengesellschaften eine Schlüsselrolle gespielt hat), wie er bei seiner Einvernahme so manche Überweisung an ihn irgendwie rechtfertigen könnte.

Über weite Strecken haben die Protokolle Unterhaltungswert: Wenn Meischberger beispielsweise nicht so recht weiß, worin seine Leistung eigentlich bestanden hat. Wenn er bei seinem Kompagnon Plech nachfragt, ob er mit dem Generaldirektor der Baufirma Porr Kontakt gehabt habe (habe er nicht gehabt, sagt Plech). Oder wenn er nachfragen muss, wo sich das von ihm angeblich vermittelte Objekt Nordbergstraße überhaupt befinde (in der Nähe des Franz-Joseph-Bahnhofs). Muss man ja nicht so genau wissen, wofür man 708.000 Euro Provision kassiert hat.


Aber der Kern der Affäre ist natürlich nicht lustig. Und im Mittelpunkt steht auch nicht Walter Meischberger, sondern Karl-Heinz Grasser. All die Zahlungsflüsse, die in den Ermittlungen aufgetaucht sind, hängen mit dem Wirken des früheren Finanzministers zusammen: Er hatte die Entscheidungen zu treffen, was an wen verkauft wird, und wo sich seine Beamten einmieten. Sollte sich herausstellen, dass einer der Freunde des Exministers in korrupte Vorgänge verwickelt ist, wäre nur schwer denkbar, dass Grasser selbst so „supertransparent“ und „supersauber“ agiert hat, wie er selbst behauptet.

Womit wir bei der Rolle der Justiz wären. Die hat Grasser schon in früheren Fällen – man denke an die Homepage-Affäre – mit Samthandschuhen angefasst, und sie scheint auch in dieser Causa äußerst zögerlich zu agieren. Die dubiosen Provisionen rund um den Verkauf der Wohnbaugesellschaft Buwog wurden im Zuge von Ermittlungen beim Käufer Immofinanz bekannt und – weil angeblich nur ein Randthema – monatelang einfach liegen gelassen.

Erst durch öffentlichen Druck kamen Ermittlungen in Gang. Und auch jetzt dürfte jemand im engsten Kreis der Ermittlungen mit der Inaktivität der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden gewesen sein und deshalb die Protokolle der Öffentlichkeit zugespielt haben.

Dabei sollte klar sein: Es geht um kein Randthema, sondern um die Frage, ob Korruption bis in höchste Regierungsstellen möglich gewesen ist. Es geht darum, ob die Privatisierungen der Regierung Schüssel sauber abgelaufen sind, und es geht letztlich auch um das Ansehen der Regierung Schüssel.

Egal, was die Ermittlungen und ein Gerichtsverfahren letztlich ergeben – die Unschuldsvermutung gilt für alle Beteiligten und ist nicht nur eine lästige Floskel! –, die Causa müsste auch für die Justiz Priorität haben.

Letztlich geht es auch um das Ansehen der Justiz, das schon durch ein etwas eigenartiges Vorgehen in der Tierschutz-Causa schwer beschädigt ist. Wer gegen – zugegebenermaßen lästige – Tierschützer trotz entlastender Berichte einer verdeckten Ermittlerin und aufgrund von nur wenigen belastenden Fakten mit den härtesten Geschützen auffährt, Verdächtige monatelang in U-Haft steckt und einen finanziell ruinösen Prozess startet, setzt sich zu Recht dem Vorwurf der Parteilichkeit aus, wenn gleichzeitig Ex-Regierungsmitglieder im Schonverfahren behandelt werden. Aber noch gibt es ja die Möglichkeit einer Korrektur.

Seiten 1 und 2

E-Mails an: martin.fritzl@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.12.2010)

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