Wichtiger als jede Frist ist rasche Aufklärung

Über Sinn und Unsinn von Verjährungsfristen lässt sich streiten. Doch je länger die Tat zurückliegt, desto geringer ist der Nutzen des Urteils für Opfer und Gesellschaft.

Gewiss, es ist verlockend, wieder einmal nach längeren Verjährungsfristen zu rufen. Wer will schon als Beschützer mutmaßlicher Missbrauchstäter dastehen? Doch bevor man in den Chor einstimmt, sollte man sich einige Dinge bewusst machen.

So würde eine Gesetzesänderung nichts mehr daran ändern, dass die nun publik gewordenen Fälle aus alten Zeiten verjährt bleiben. Denn strafrechtliche Gesetze dürfen niemals rückwirkend ihre Geltung entfalten. Und der altrömische Grundsatz „nulla poena sine lege“ hat schon seinen Sinn. Man stelle sich nur das Gegenteil vor, nämlich einen Staat, der plötzlich Gesetze erlässt, die rückwirkend Leute hinter Gittern bringen. Das wäre für eine Regierung ein praktisches Mittel, um sich unliebsamer Kritiker zu entledigen. Nun mag man einwenden, hier gehe es ja nicht um arme politisch Verfolgte, sondern um Missbrauchstäter, also den Inbegriff des Bösen. Das ist richtig, doch ein Rechtsstaat zeichnet sich nun einmal dadurch aus, dass er sich an Gesetze hält, und zwar gegenüber guten und gegenüber bösen Bürgern. Und wenn eine Tat von Gesetzes wegen schon einmal als verjährt galt, dann muss man sich – ob man will oder nicht – auch jetzt daran halten.

Das darf uns aber nicht daran hindern, über bessere Gesetze und Verjährungsfristen für die Zukunft nachzudenken. Allerdings sind die Regeln schon mehrfach verschärft worden. Seit letztem Jahr beginnen etwa Verjährungsfristen bei Missbrauch von Minderjährigen überhaupt erst zu laufen, wenn das Opfer 28 Jahre alt geworden ist. Ob diese Gesetzesänderung ausreicht, um mehr Missetäter zu bestrafen, wird man somit erst in einigen Jahrzehnten seriös beurteilen können. Jetzt könnten wir natürlich jedes Jahr die Verjährungsfristen ein bisschen anheben, um die Emotionen nach Bekanntwerden neuer Missbrauchsfälle zu beruhigen. So richtig klug war es aber noch nie, aus der Emotion heraus Gesetze zu ändern. Und bevor wir immer wieder die Verjährungsfristen ein bisschen anheben, sollten wir gleich die Grundsatzfrage diskutieren: Sollen Delikte überhaupt verjähren?

Bei dieser Frage kann man in beide Richtungen argumentieren. Und sie bringt uns dazu, über den Zweck der Strafe zu philosophieren. Dient sie dazu, Rache am Bösewicht zu üben? Falls ja, muss man Verjährungsfristen generell abschaffen. Oder geht es bei einer Strafe darum, ein missratenes Mitglied der Gesellschaft wieder auf den rechten Weg zu bringen? Dann wäre es unsinnig, jemanden zu bestrafen, der vor Jahrzehnten etwas Böses getan hat, sich nun aber seit geraumer Zeit korrekt verhält. Und dann wäre da noch das Thema Generalprävention, das wegen Uwe Scheuch jetzt auch abseits juristischer Hörsäle diskutiert wird. Soll man Leute also bestrafen, damit der Rest der Bevölkerung sieht, dass sich Verbrechen nicht lohnt?

Strafe sollte wohl ein bisschen von allem sein, darum versucht der Gesetzgeber bei den Verjährungsfristen einen Kompromiss zu finden. So verjährt ein simpler Diebstahl nach einem Jahr, ein Missbrauch von Minderjährigen erst nach vielen Jahren und ein Mord nie, weil hier das Bedürfnis nach Vergeltung am größten ist. Gegen die generelle Abschaffung der Verjährungsfristen spricht, dass bei vielen Delikten eine Aufklärung nach vielen Jahrzehnten sehr schwerfallen wird. Nicht passieren darf dann aber, dass (wie bei den Amtsmissbrauchsvorwürfen gegen Ex-Minister Ernst Strasser) der Staatsanwalt eine Causa so lange „übersieht“, bis sie leider verjährt ist. Und bei Missbrauchsdelikten ließen sich sehr wohl Argumente für eine Abschaffung aller Verjährungsfristen finden, zumal die Opfer oft erst spät den Mut fassen, über traumatische Dinge zu sprechen.


Damit sind wir schon beim wahren Problem angelangt. Egal, ob es um öffentliche oder kirchliche Einrichtungen geht, es braucht ausreichende Kontrollen, um Täter schnellstmöglich zu überführen. Man muss Opfern Mut zusprechen, damit sie rasch und nicht erst nach Jahrzehnten Anzeige erstatten. Und man muss sich auf die Justiz verlassen können, dass sie Täter schnell zur Rechenschaft zieht. Denn rasche Aufklärung ist allemal wichtiger als die alle Jahre wieder aufflammende Debatte über Verjährungsfristen.

E-Mails an: philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2011)

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